Wege nach der Schule
Was tun, wenn mein Kind in der Ausbildung scheitert?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Zuerst prüfen, ob nicht eine Anpassung fehlt, die es gäbe – ein Abbruch ist selten die erste richtige Antwort. Häufig fehlt schlicht eine Leistung, die zusteht:
- eine Arbeitsassistenz oder ein technisches Hilfsmittel nach §§ 49 ff. SGB IX,
- ein Wechsel in Teilzeit nach § 7a BBiG,
- die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung nach § 75 SGB III mit Stützunterricht und sozialpädagogischer Begleitung.
Sprechen Sie in dieser Reihenfolge: erst mit dem Ausbilder, dann mit der Ausbildungsberatung der Kammer, dann mit dem Reha-Berater.
Bleibt es dabei, prüfen Sie den Wechsel in eine Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG oder in ein Berufsbildungswerk – die absolvierte Zeit wird dabei in der Regel angerechnet, darüber entscheidet die Kammer. Und ein rechtlicher Hinweis: Nach der Probezeit kann der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen (§ 22 Abs. 2 BBiG); bloße Leistungsprobleme reichen dafür in der Regel nicht. Mehr dazu in Kündigung in der Ausbildung.
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Ausbildung mit Behinderung: Die reguläre Ausbildung mit Anpassungen ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Die drei Stufen des BBiG und wer sie bezahlt.
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