Wege nach der Schule

Können Ausbildungsbetriebe Zuschüsse erhalten, wenn sie mein Kind einstellen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja – und bei Jugendlichen in Ausbildung sogar dann, wenn kein Grad der Behinderung festgestellt ist. Schwerbehindert ist nach § 2 Abs. 2 SGB IX, wer einen Grad von mindestens 50 hat; gleichgestellt werden kann nach § 2 Abs. 3 SGB IX, wer mindestens 30 hat. Für Jugendliche in einer Berufsausbildung regelt § 151 SGB IX eine Ausnahme: Sie sind für die Leistungen des Integrationsamts während der Ausbildung gleichgestellt, auch wenn der Grad unter 30 liegt oder keiner festgestellt ist – nachgewiesen durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit.

Für den Betrieb kommen damit in Betracht:

  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung durch die Agentur für Arbeit nach § 73 SGB III,
  • die behinderungsgerechte Einrichtung des Ausbildungsplatzes durch das Integrationsamt nach § 185 SGB IX,
  • die Kostenübernahme für Hilfsmittel nach §§ 49 ff. SGB IX.

Bringen Sie diese Information ins Bewerbungsgespräch ein – ein Merkblatt der Agentur für Arbeit überzeugt dabei mehr als eine mündliche Zusicherung. Beantragt wird das über den Reha-Beratungsdienst der Agentur für Arbeit; vorbereiten lässt sich das Gespräch mit Vorstellungsgespräch für die Ausbildung.

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