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Kündigung in der Ausbildung 2027: Welche Rechte Ihr Kind hat

Nach der Probezeit darf der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen. Woran die meisten Kündigungen scheitern und welche Fristen jetzt laufen.

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Eine Kündigung nach der Probezeit ist für den Betrieb der schwerste Weg – und genau deshalb sind die meisten unwirksam. Nach § 22 BBiG darf er nur noch aus wichtigem Grund kündigen, muss das schriftlich begründen und verliert das Recht dazu, wenn er länger als zwei Wochen von den Tatsachen wusste. Ein wichtiger Punkt vorweg: Bevor irgendjemand klagen kann, muss der Schlichtungsausschuss der Kammer angerufen werden – und danach laufen Fristen von einer und zwei Wochen. Dieser Ratgeber zeigt, was gilt, was sofort zu tun ist und wo Sie Hilfe bekommen.

Probezeit und danach – zwei völlig verschiedene Welten

Die Probezeit dauert nach § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund (§ 22 Abs. 1 BBiG). Dagegen lässt sich praktisch nichts machen.

Danach kehrt sich das Verhältnis um:

BetriebIhr Kind
Ordentliche Kündigungnicht möglichnicht möglich
Aus wichtigem Grundfristlos, schriftlich begründetfristlos, schriftlich begründet
Berufsaufgabe oder -wechsel–mit vier Wochen Frist

Der Betrieb kann Ihr Kind nach der Probezeit also nicht einfach kündigen, weil die Leistung nicht stimmt oder ein Auftrag wegfällt. Es braucht einen wichtigen Grund – in der Regel schwerwiegendes Fehlverhalten und davor eine Abmahnung.

Die drei Punkte, an denen Kündigungen scheitern

Die Form. § 22 Abs. 3 BBiG verlangt Schriftform, und die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam – ohne dass es auf den Grund ankäme.

Die Begründung. Nach der Probezeit müssen die Kündigungsgründe im Schreiben stehen. Fehlen sie, ist die Kündigung unwirksam.

Die Zwei-Wochen-Frist. Nach § 22 Abs. 4 BBiG wird eine Kündigung aus wichtigem Grund unwirksam, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen dem Betrieb länger als zwei Wochen bekannt waren. Wer wochenlang zusieht und dann kündigt, kommt zu spät.

Was in den ersten Tagen zu tun ist

Die Reihenfolge zählt, weil die Fristen kurz sind.

  1. Nichts unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag beendet die Ausbildung einvernehmlich und nimmt Ihrem Kind jede Möglichkeit, die Kündigung anzugreifen. Kein Betrieb darf zur sofortigen Unterschrift drängen.
  2. Datum und Zugang festhalten. Wann kam das Schreiben, wie, und wer war dabei?
  3. Die Kammer anrufen. Die Ausbildungsberatung von IHK oder Handwerkskammer ist kostenlos und für genau diesen Fall da.
  4. Bei der Agentur für Arbeit melden. Nach § 38 SGB III muss sich Ihr Kind spätestens drei Tage nach Kenntnis der Beendigung melden – das gilt auch, wenn es die Kündigung für unwirksam hält.
  5. Die Krankenversicherung klären. Mit dem Ende der Ausbildung endet die eigene Mitgliedschaft; bis 25 greift in der Regel wieder die Familienversicherung nach § 10 SGB V, aber nur auf Antrag.

Der Schlichtungsausschuss kommt vor dem Gericht

Diesen Punkt übersehen selbst Anwälte gelegentlich: Für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis bilden die Kammern nach § 111 Abs. 2 ArbGG Schlichtungsausschüsse – und der Klage muss die Verhandlung vor diesem Ausschuss vorausgegangen sein. Eine Klage ohne vorherige Schlichtung ist unzulässig.

Danach wird es schnell: Die Parteien haben eine Woche Zeit, den Spruch anzuerkennen. Wird er nicht anerkannt, bleiben zwei Wochen ab dem Spruch für die Klage beim Arbeitsgericht.

Ein weiterer Anspruch verjährt noch schneller: Wird die Ausbildung nach der Probezeit vorzeitig gelöst und hat eine Seite den Grund zu vertreten, besteht nach § 23 BBiG ein Schadensersatzanspruch – er erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Ende der Ausbildung geltend gemacht wird.

Wenn die Kündigung berechtigt war

Auch dann ist nichts verloren. Rund ein Drittel aller Ausbildungsverträge wird vorzeitig gelöst – laut BIBB-Datenreport waren es 2024 genau 29,7 Prozent –, und die meisten dieser Jugendlichen setzen die Ausbildung fort, oft im selben Beruf bei einem anderen Betrieb. Angerechnet wird die bereits absolvierte Zeit in der Regel; darüber entscheidet die Kammer.

Wie es weitergeht, steht in Ausbildung abgebrochen – was tun und, wenn nur der Betrieb wechseln soll, in Ausbildung wechseln.

Häufig gestellte Fragen: Kündigung in der Ausbildung 2027: Welche Rechte Ihr Kind hat

Unser Kind hat eine Kündigung in der Ausbildung erhalten. Welche Rechte hat es laut Berufsausbildungsgesetz (BBiG) und was sollten wir als Eltern beachten?

Nach der Probezeit darf der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen, schriftlich und unter Angabe der Gründe – fehlt eines davon, ist die Kündigung unwirksam. Das steht in § 22 Abs. 2 und 3 BBiG; die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, eine Kündigung per E-Mail oder Messenger also wirkungslos. Hinzu kommt die Ausschlussfrist aus § 22 Abs. 4 BBiG: Waren dem Betrieb die Tatsachen länger als zwei Wochen bekannt, kann er darauf keine fristlose Kündigung mehr stützen.

Für Sie als Eltern sind drei Dinge wichtig:

  • Unterschreiben Sie nichts – auch keinen Aufhebungsvertrag, der Ihnen als Entgegenkommen angeboten wird.
  • Halten Sie Datum und Zugang des Schreibens fest. Von diesem Tag an laufen Fristen.
  • Rufen Sie die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer an. Sie ist kostenlos und für genau diesen Fall zuständig.

Bei einem minderjährigen Kind muss die Kündigung ohnehin Ihnen als gesetzlichen Vertretern zugehen, nicht dem Kind.

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Unser Kind ist noch in der Probezeit. Gelten hier andere Kündigungsrechte für Azubis und was bedeutet das für uns als Eltern?

Ja, und der Unterschied ist erheblich: In der Probezeit kann jede Seite jederzeit kündigen – ohne Frist und ohne Begründung im Schreiben (§ 22 Abs. 1 BBiG). Die Probezeit dauert nach § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate. Rechtlich lässt sich dagegen kaum etwas unternehmen, außer die Schriftform zu prüfen, die auch hier gilt.

Die Energie gehört deshalb nicht in einen aussichtslosen Streit, sondern in den nächsten Schritt:

  • Agentur für Arbeit: Ihr Kind meldet sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung (§ 38 SGB III).
  • Krankenkasse: Familienversicherung klären – ohne Ausbildung bis zum 23. Geburtstag, sobald eine neue Ausbildung beginnt, eigene Versicherung über den Betrieb.
  • Kammer: nach freien Plätzen fragen – im laufenden Ausbildungsjahr werden regelmäßig Plätze frei.

Ein Wechsel in der Probezeit wiegt im Lebenslauf wenig. Wie die Suche nach einem neuen Betrieb läuft, steht in Ausbildungsbetrieb wechseln.

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Unter welchen Bedingungen darf ein Ausbildungsbetrieb unserem Kind überhaupt kündigen? Gibt es da besondere Gründe, die wir kennen sollten?

Nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund – und das ist eine hohe Hürde, die schlechte Leistungen, Auftragsmangel oder eine Umstrukturierung in der Regel nicht erfüllen.

Ein wichtiger Grund im Sinne des § 22 Abs. 2 BBiG liegt vor, wenn dem Betrieb die Fortsetzung bis zum Ausbildungsende nicht zuzumuten ist: Diebstahl, Gewalt, beharrliches unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung nötig. Die Kündigung muss die Gründe schriftlich nennen und innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Betrieb von den Tatsachen erfahren hat (§ 22 Abs. 3 und 4 BBiG).

Eine ordentliche Kündigung mit Frist steht dem Betrieb nach der Probezeit überhaupt nicht zu. Auch eine Insolvenz beendet die Ausbildung nicht automatisch; Kammer und Agentur für Arbeit unterstützen dann bei der Suche nach einem Anschlussbetrieb. Besonderen Schutz genießen außerdem:

  • Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz,
  • schwerbehinderte Auszubildende,
  • Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen, steht in Ausbildungsvertrag: Was beachten?

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Was können wir als Eltern tun, wenn wir finden, dass die Kündigung unseres Kindes in der Ausbildung ungerechtfertigt ist? Haben wir da rechtliche Möglichkeiten?

Ja – aber zuerst müssen Sie klären, ob Ihre Kammer einen Schlichtungsausschuss hat, denn davon hängen Weg und Frist ab.

Die Kammern und Innungen können für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen Schlichtungsausschüsse bilden (§ 111 Abs. 2 ArbGG). Gibt es einen, muss er vor jeder Klage angerufen werden. Danach sind die Fristen kurz: eine Woche, um den Spruch anzuerkennen, und zwei Wochen ab dem Spruch für die Klage beim Arbeitsgericht. Gibt es keinen Ausschuss, muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Rufen Sie deshalb sofort die Ausbildungsberatung der Kammer an – sie sagt Ihnen, welcher Weg gilt. Rechtsberatung gibt es außerdem bei der Gewerkschaft, wenn Ihr Kind Mitglied ist, und über Beratungshilfe beim Amtsgericht.

Bei Minderjährigen handeln Sie als gesetzliche Vertreter, bei Volljährigen Ihr Kind selbst. Prüfen Sie zusätzlich den Schadensersatzanspruch nach § 23 BBiG; er erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende der Ausbildung geltend gemacht wird. Die Grundlagen des Vertrags stehen in Ausbildungsvertrag: Was beachten?

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Was passiert mit Krankenversicherung, Kindergeld und Arbeitslosmeldung nach der Kündigung?

Alle drei brauchen innerhalb weniger Tage eine Handlung – keine davon läuft von selbst weiter.

  • Arbeitslosmeldung: die kürzeste Frist. Nach § 38 SGB III muss sich Ihr Kind spätestens drei Tage nach Kenntnis der Beendigung bei der Agentur für Arbeit melden, sonst droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Das gilt auch, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen.
  • Krankenversicherung: Bezieht Ihr Kind Arbeitslosengeld, ist es darüber versichert. Sonst greift die beitragsfreie Familienversicherung – ohne Ausbildung bis zum 23. Geburtstag, sobald es wieder zur Schule geht oder eine Ausbildung beginnt, bis zum 25. Sie muss bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
  • Kindergeld: läuft weiter, wenn Ihr Kind sich als ausbildungsplatzsuchend meldet oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten höchstens vier Monate liegen (§ 32 Abs. 4 EStG). Die Familienkasse verlangt dafür einen Nachweis.

Wie das Kindergeld in Übergangszeiten weiterläuft, steht in Kindergeld während der Ausbildung.

Mehr zur Frage: Was passiert mit Krankenversicherung, Kindergeld und Arbeitslosmeldung nach der Kündigung?

Sollte unser Kind einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn der Betrieb ihn anbietet?

In aller Regel nicht sofort – ein Aufhebungsvertrag beendet die Ausbildung einvernehmlich und nimmt jede Möglichkeit, die Kündigung anzugreifen.

Betriebe bieten ihn oft an, weil er ihnen das Schlichtungsverfahren und die Prüfung erspart, ob ein wichtiger Grund nach § 22 Abs. 2 BBiG überhaupt vorlag. Hinzu kommt ein finanzieller Nachteil: Wer an der Beendigung selbst mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Niemand darf zur sofortigen Unterschrift drängen. Ein Tag Bedenkzeit und ein Anruf bei der Ausbildungsberatung der Kammer sind immer möglich und immer sinnvoll.

Sinnvoll sein kann ein Aufhebungsvertrag trotzdem, etwa wenn Ihr Kind bereits einen neuen Ausbildungsplatz sicher hat und ein sauberes Enddatum braucht. Dann gehören ausdrücklich hinein:

  • das Enddatum,
  • ein qualifiziertes Zeugnis nach § 16 BBiG,
  • die Bescheinigung der bisherigen Ausbildungszeit für die Anrechnung im neuen Betrieb.

Wie der Wechsel dann abläuft, steht in Ausbildungsbetrieb wechseln.

Mehr zur Frage: Sollte unser Kind einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn der Betrieb ihn anbietet?

Übersicht zum Thema: Ausbildungsvergütung 2027: Was Ihr Kind bekommt und was davon bleibt