Geld & Recht

Was können wir als Eltern tun, wenn wir finden, dass die Kündigung unseres Kindes in der Ausbildung ungerechtfertigt ist? Haben wir da rechtliche Möglichkeiten?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja – aber zuerst müssen Sie klären, ob Ihre Kammer einen Schlichtungsausschuss hat, denn davon hängen Weg und Frist ab.

Die Kammern und Innungen können für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen Schlichtungsausschüsse bilden (§ 111 Abs. 2 ArbGG). Gibt es einen, muss er vor jeder Klage angerufen werden. Danach sind die Fristen kurz: eine Woche, um den Spruch anzuerkennen, und zwei Wochen ab dem Spruch für die Klage beim Arbeitsgericht. Gibt es keinen Ausschuss, muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Rufen Sie deshalb sofort die Ausbildungsberatung der Kammer an – sie sagt Ihnen, welcher Weg gilt. Rechtsberatung gibt es außerdem bei der Gewerkschaft, wenn Ihr Kind Mitglied ist, und über Beratungshilfe beim Amtsgericht.

Bei Minderjährigen handeln Sie als gesetzliche Vertreter, bei Volljährigen Ihr Kind selbst. Prüfen Sie zusätzlich den Schadensersatzanspruch nach § 23 BBiG; er erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende der Ausbildung geltend gemacht wird. Die Grundlagen des Vertrags stehen in Ausbildungsvertrag: Was beachten?

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