Geld & Recht
Unter welchen Bedingungen darf ein Ausbildungsbetrieb unserem Kind überhaupt kündigen? Gibt es da besondere Gründe, die wir kennen sollten?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund – und das ist eine hohe Hürde, die schlechte Leistungen, Auftragsmangel oder eine Umstrukturierung in der Regel nicht erfüllen.
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 22 Abs. 2 BBiG liegt vor, wenn dem Betrieb die Fortsetzung bis zum Ausbildungsende nicht zuzumuten ist: Diebstahl, Gewalt, beharrliches unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung nötig. Die Kündigung muss die Gründe schriftlich nennen und innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Betrieb von den Tatsachen erfahren hat (§ 22 Abs. 3 und 4 BBiG).
Eine ordentliche Kündigung mit Frist steht dem Betrieb nach der Probezeit überhaupt nicht zu. Auch eine Insolvenz beendet die Ausbildung nicht automatisch; Kammer und Agentur für Arbeit unterstützen dann bei der Suche nach einem Anschlussbetrieb. Besonderen Schutz genießen außerdem:
- Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz,
- schwerbehinderte Auszubildende,
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen, steht in Ausbildungsvertrag: Was beachten?
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Nach der Probezeit darf der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen. Woran die meisten Kündigungen scheitern und welche Fristen jetzt laufen.
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