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Probezeit in der Ausbildung 2027: Rechte und Pflichten im Überblick

Die Probezeit in der Ausbildung dauert ein bis vier Monate, und beide Seiten können fristlos kündigen. Welche Rechte und Pflichten dabei gelten.

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Die Probezeit dauert nach § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate – und in dieser Zeit kann jede Seite jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund. Das klingt bedrohlicher, als es ist: Der Zweck der Regel ist die Gegenprobe. Betrieb und Auszubildender sollen ohne Risiko prüfen, ob es passt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Rechte und Pflichten in der Probezeit tatsächlich gelten, was bei einer Kündigung formal stimmen muss und wo Eltern helfen können, ohne sich einzumischen.

Wie lange die Probezeit dauert

RegelFundstelle
Mindestdauerein Monat§ 20 BBiG
Höchstdauervier Monate§ 20 BBiG
Beginnerster Tag des Ausbildungsverhältnisses§ 20 BBiG
Kündigung in der Probezeitjederzeit, ohne Frist, ohne Grund§ 22 Abs. 1 BBiG
Form der Kündigungschriftlich, elektronische Form ausgeschlossen§ 22 Abs. 3 BBiG

Die genaue Dauer steht im Ausbildungsvertrag. Vier Monate sind der Regelfall, kürzer ist zulässig, länger nicht. Ist im Vertrag gar nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Mindestdauer von einem Monat.

Welche Rechte und Pflichten in der Probezeit gelten

Die Probezeit ändert an den beiderseitigen Pflichten fast nichts – sie ändert nur die Kündigungsregel. Alles andere gilt vom ersten Tag an:

Was der Betrieb schuldet. Die Vergütung in voller Höhe, die Freistellung für die Berufsschule, eine Ausbildung nach Ausbildungsrahmenplan und einen Ausbilder, der tatsächlich ausbildet. Ausbildungsfremde Arbeiten sind auch in der Probezeit unzulässig: Nach § 14 BBiG dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen.

Was Ihr Kind schuldet. Die Lernpflicht nach § 13 BBiG – also sich bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen –, die Teilnahme am Berufsschulunterricht, das Führen des Berichtshefts, die Beachtung der Betriebsordnung und die Pflicht, sich im Krankheitsfall unverzüglich zu melden.

Die Krankmeldung ist der häufigste Stolperstein. Wer erst am Nachmittag anruft oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät einreicht, produziert in der Probezeit einen Eindruck, der schwer zu korrigieren ist – rechtlich harmlos, praktisch nicht.

Eine Formalie, die vorher erledigt sein muss: Für Minderjährige verlangt § 32 JArbSchG vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung. Ohne die Bescheinigung darf der Betrieb nicht beschäftigen.

Wenn gekündigt wird

In der Probezeit braucht niemand einen Grund. Trotzdem muss die Kündigung formal stimmen, und zwei Punkte werden regelmäßig übersehen:

  • Schriftlich auf Papier. § 22 Abs. 3 BBiG schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist unwirksam.
  • Bei Minderjährigen an die gesetzlichen Vertreter. Die Kündigung muss Ihnen zugehen, nicht Ihrem Kind. Umgekehrt gilt dasselbe: Will Ihr minderjähriges Kind kündigen, müssen Sie mit unterschreiben.

Nach der Probezeit wird es deutlich enger. Der Betrieb kann dann nur noch aus wichtigem Grund kündigen, und zwar innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von den Tatsachen erfahren hat. Ihr Kind kann mit vier Wochen Frist kündigen, wenn es die Ausbildung aufgeben oder in einem anderen Beruf weitermachen will (§ 22 Abs. 2 BBiG).

Wie es nach einer Kündigung weitergeht, steht in Kündigung in der Ausbildung und Ausbildung abgebrochen – was tun.

Was Eltern in diesen vier Monaten tun können

Nicht eingreifen, sondern zwei Dinge im Blick behalten.

Das erste ist der Unterschied zwischen Anlaufschwierigkeiten und echtem Problem. Müdigkeit, Überforderung und das Gefühl, nichts zu können, sind in den ersten Wochen der Normalfall. Ein echtes Problem sieht anders aus: ausbildungsfremde Arbeiten über Wochen, kein Ausbilder erreichbar, Arbeitszeiten jenseits des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Umgangston, der verletzt.

Das zweite ist die Stelle, an die man sich dann wendet. Die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer hat nach § 76 BBiG einen gesetzlichen Überwachungs- und Beratungsauftrag, und Ausbildende müssen ihr Auskunft erteilen. Sie kostet nichts, und ein Anruf dort ist kein Eskalationsschritt, sondern der vorgesehene Weg.

Zur Einordnung, falls es schiefgeht: Laut BIBB-Datenreport wurde 2024 fast jeder dritte Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst (29,7 Prozent). Die Mehrheit dieser Jugendlichen setzt die Ausbildung fort – in einem anderen Betrieb oder einem anderen Beruf. Eine Kündigung in der Probezeit ist ein Umweg, kein Scheitern.

Häufig gestellte Fragen: Probezeit in der Ausbildung 2027: Rechte und Pflichten im Überblick

Mein Sohn/Meine Tochter hat gerade die Ausbildung begonnen. Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung eigentlich?

Mindestens einen und höchstens vier Monate – die genaue Dauer steht im Ausbildungsvertrag. So schreibt es § 20 BBiG vor, und die Probezeit gehört zu den Angaben, die jeder Vertrag enthalten muss. Vier Monate sind in der Praxis häufig, kürzere Vereinbarungen sind zulässig, längere nicht.

Die Probezeit beginnt am ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses, nicht am ersten Arbeitstag im Betrieb. Startet Ihr Kind mit Berufsschule oder fällt der erste Tag auf einen Feiertag, ändert das nichts.

Über vier Monate hinaus lässt sich die Probezeit grundsätzlich nicht ausdehnen. Eine Ausnahme hat das Bundesarbeitsgericht nur für den Fall zugelassen, dass die Ausbildung in der Probezeit erheblich unterbrochen war, etwa durch lange Krankheit, und der Vertrag eine Verlängerung um diese Zeit vorsieht.

Schauen Sie gemeinsam in den Vertrag und notieren Sie das Enddatum: Ab diesem Tag gilt ein deutlich strengerer Kündigungsschutz. Was danach gilt, steht in Kündigung in der Ausbildung.

Mehr zur Frage: Mein Sohn/Meine Tochter hat gerade die Ausbildung begonnen. Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung eigentlich?

Welche Rechte haben wir als Eltern, wenn unser Kind in der Probezeit ist? Können wir uns einmischen?

Bei Minderjährigen sind Sie als gesetzliche Vertreter beteiligt, bei Volljährigen nicht mehr – sinnvoll unterstützen können Sie in beiden Fällen.

Ist Ihr Kind unter 18, braucht der Ausbildungsvertrag Ihre Zustimmung – in der Praxis unterschreiben Sie ihn mit. Eine Kündigung des Betriebs wird erst wirksam, wenn sie Ihnen zugeht, und eine Kündigung Ihres Kindes braucht ebenfalls Ihre Zustimmung.

Mit dem 18. Geburtstag handelt Ihr Kind allein. Ohne seine Einwilligung gibt der Betrieb Ihnen dann keine Auskunft mehr.

Einmischen in den Ausbildungsalltag ist in beiden Fällen der falsche Weg – ein Anruf beim Ausbilder über den Kopf Ihres Kindes hinweg schadet mehr, als er nützt.

Was hilft: zuhören, Anlaufschwierigkeiten von einem echten Problem unterscheiden und wissen, dass die Ausbildungsberatung der Kammer kostenlos zuständig ist. Wie Sie Ihr Kind in den ersten Wochen begleiten, steht in Erster Tag in der Ausbildung.

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Gibt es bestimmte Pflichten, die mein Kind während der Probezeit unbedingt erfüllen muss?

Dieselben wie danach – die Probezeit ändert die Kündigungsregel, nicht die Pflichten. Vier stehen im Gesetz, und an ihnen entscheidet sich in den ersten Wochen, welcher Eindruck entsteht:

  • Die Lernpflicht nach § 13 BBiG. Ihr Kind muss sich bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen, den Weisungen folgen und die Betriebsordnung beachten.
  • Die Berufsschule. Teilnahme ist Pflicht, und der Betrieb muss dafür freistellen.
  • Das Berichtsheft, das nach § 14 BBiG während der Arbeitszeit geführt werden darf und am Ende Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist.
  • Die unverzügliche Krankmeldung, und zwar vor Arbeitsbeginn.

Genau die vierte wird am häufigsten unterschätzt: Wer erst mittags anruft, produziert einen Eindruck, der rechtlich folgenlos, praktisch aber schwer zu korrigieren ist. Für Minderjährige kommt eine Formalie hinzu, die vor dem ersten Tag erledigt sein muss – die ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG.

Mehr zur Frage: Gibt es bestimmte Pflichten, die mein Kind während der Probezeit unbedingt erfüllen muss?

Was passiert, wenn die Ausbildung in der Probezeit nicht gut läuft? Kann die Ausbildung einfach so beendet werden?

Ja – in der Probezeit kann jede Seite jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Zwei Formalien gelten trotzdem, und beide werden oft übersehen. Die Kündigung braucht Papier und eine eigenhändige Unterschrift (§ 22 Abs. 3 BBiG) – per E-Mail oder Messenger ist sie unwirksam. Und bei Minderjährigen muss sie den gesetzlichen Vertretern zugehen, also Ihnen.

Bevor es so weit kommt, lohnt das Gespräch: Viele Probleme in den ersten Wochen sind Zuständigkeits- oder Erwartungsfragen, die eine Nachfrage klärt. Geht es um ausbildungsfremde Arbeiten, fehlende Betreuung oder Arbeitszeiten jenseits des Jugendarbeitsschutzgesetzes, ist die Ausbildungsberatung der Kammer die richtige Stelle.

Zur Einordnung: 2024 wurden 29,7 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, und etwa die Hälfte dieser Jugendlichen schließt danach erneut einen Ausbildungsvertrag ab. Eine Kündigung in der Probezeit ist ein Umweg, kein Scheitern. Wie ein Neustart gelingt, steht in Ausbildungsbetrieb wechseln.

Mehr zur Frage: Was passiert, wenn die Ausbildung in der Probezeit nicht gut läuft? Kann die Ausbildung einfach so beendet werden?

Gibt es etwas, worauf wir als Eltern besonders achten sollten, um unserem Kind bei den Probezeit Ausbildung Rechte und Pflichten zu helfen?

Auf drei Dinge – und keines davon ist Einmischen.

  • Auf den Kalender. Notieren Sie das Ende der Probezeit aus dem Ausbildungsvertrag. Ab diesem Datum kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen und muss das binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Tatsachen tun (§ 22 Abs. 2 BBiG). Das zu wissen nimmt in den ersten Monaten Druck.
  • Auf die Unterscheidung. Erschöpfung, Überforderung und das Gefühl, nichts zu können, gehören zu den ersten Wochen. Ausbildungsfremde Arbeiten über Wochen, ein nie erreichbarer Ausbilder oder Arbeitszeiten jenseits des Jugendarbeitsschutzgesetzes gehören nicht dazu – das sind die Punkte, bei denen Nachfragen richtig ist.
  • Darauf, den Weg zu kennen, statt ihn zu gehen. Die Ausbildungsberatung der Kammer hat nach § 76 BBiG einen gesetzlichen Auftrag, ist kostenlos, und Ausbildende müssen ihr Auskunft erteilen.

Ihr Kind kann dort selbst anrufen – das ist wirkungsvoller, als wenn Sie es tun.

Mehr zur Frage: Gibt es etwas, worauf wir als Eltern besonders achten sollten, um unserem Kind bei den Probezeit Ausbildung Rechte und Pflichten zu helfen?

Übersicht zum Thema: Ausbildungsvergütung 2027: Was Ihr Kind bekommt und was davon bleibt