Geld & Recht

Mein Sohn/Meine Tochter hat gerade die Ausbildung begonnen. Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung eigentlich?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Mindestens einen und höchstens vier Monate – die genaue Dauer steht im Ausbildungsvertrag. So schreibt es § 20 BBiG vor, und die Probezeit gehört zu den Angaben, die jeder Vertrag enthalten muss. Vier Monate sind in der Praxis häufig, kürzere Vereinbarungen sind zulässig, längere nicht.

Die Probezeit beginnt am ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses, nicht am ersten Arbeitstag im Betrieb. Startet Ihr Kind mit Berufsschule oder fällt der erste Tag auf einen Feiertag, ändert das nichts.

Über vier Monate hinaus lässt sich die Probezeit grundsätzlich nicht ausdehnen. Eine Ausnahme hat das Bundesarbeitsgericht nur für den Fall zugelassen, dass die Ausbildung in der Probezeit erheblich unterbrochen war, etwa durch lange Krankheit, und der Vertrag eine Verlängerung um diese Zeit vorsieht.

Schauen Sie gemeinsam in den Vertrag und notieren Sie das Enddatum: Ab diesem Tag gilt ein deutlich strengerer Kündigungsschutz. Was danach gilt, steht in Kündigung in der Ausbildung.

Mehr Kontext

Die Probezeit in der Ausbildung dauert ein bis vier Monate, und beide Seiten können fristlos kündigen. Welche Rechte und Pflichten dabei gelten.

Probezeit in der Ausbildung 2027: Rechte und Pflichten im Überblick

Passende Ratgeber

Weitere Fragen zu diesem Thema