Geld & Recht

Welche Rechte haben wir als Eltern, wenn unser Kind in der Probezeit ist? Können wir uns einmischen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Bei Minderjährigen sind Sie als gesetzliche Vertreter beteiligt, bei Volljährigen nicht mehr – sinnvoll unterstützen können Sie in beiden Fällen.

Ist Ihr Kind unter 18, braucht der Ausbildungsvertrag Ihre Zustimmung – in der Praxis unterschreiben Sie ihn mit. Eine Kündigung des Betriebs wird erst wirksam, wenn sie Ihnen zugeht, und eine Kündigung Ihres Kindes braucht ebenfalls Ihre Zustimmung.

Mit dem 18. Geburtstag handelt Ihr Kind allein. Ohne seine Einwilligung gibt der Betrieb Ihnen dann keine Auskunft mehr.

Einmischen in den Ausbildungsalltag ist in beiden Fällen der falsche Weg – ein Anruf beim Ausbilder über den Kopf Ihres Kindes hinweg schadet mehr, als er nützt.

Was hilft: zuhören, Anlaufschwierigkeiten von einem echten Problem unterscheiden und wissen, dass die Ausbildungsberatung der Kammer kostenlos zuständig ist. Wie Sie Ihr Kind in den ersten Wochen begleiten, steht in Erster Tag in der Ausbildung.

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Die Probezeit in der Ausbildung dauert ein bis vier Monate, und beide Seiten können fristlos kündigen. Welche Rechte und Pflichten dabei gelten.

Probezeit in der Ausbildung 2027: Rechte und Pflichten im Überblick

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