Geld & Recht

Unser Kind hat eine Kündigung in der Ausbildung erhalten. Welche Rechte hat es laut Berufsausbildungsgesetz (BBiG) und was sollten wir als Eltern beachten?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nach der Probezeit darf der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen, schriftlich und unter Angabe der Gründe – fehlt eines davon, ist die Kündigung unwirksam. Das steht in § 22 Abs. 2 und 3 BBiG; die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, eine Kündigung per E-Mail oder Messenger also wirkungslos. Hinzu kommt die Ausschlussfrist aus § 22 Abs. 4 BBiG: Waren dem Betrieb die Tatsachen länger als zwei Wochen bekannt, kann er darauf keine fristlose Kündigung mehr stützen.

Für Sie als Eltern sind drei Dinge wichtig:

  • Unterschreiben Sie nichts – auch keinen Aufhebungsvertrag, der Ihnen als Entgegenkommen angeboten wird.
  • Halten Sie Datum und Zugang des Schreibens fest. Von diesem Tag an laufen Fristen.
  • Rufen Sie die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer an. Sie ist kostenlos und für genau diesen Fall zuständig.

Bei einem minderjährigen Kind muss die Kündigung ohnehin Ihnen als gesetzlichen Vertretern zugehen, nicht dem Kind.

Mehr Kontext

Nach der Probezeit darf der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen. Woran die meisten Kündigungen scheitern und welche Fristen jetzt laufen.

Kündigung in der Ausbildung 2027: Welche Rechte Ihr Kind hat

Passende Ratgeber

Weitere Fragen zu diesem Thema