Geld & Recht

Sollte unser Kind einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn der Betrieb ihn anbietet?

Antwort für Eltern

In aller Regel nicht sofort – ein Aufhebungsvertrag beendet die Ausbildung einvernehmlich und nimmt jede Möglichkeit, die Kündigung anzugreifen. Betriebe bieten ihn oft an, weil er sie vor dem Schlichtungsverfahren und vor der Prüfung schützt, ob ein wichtiger Grund nach § 22 Abs. 2 BBiG überhaupt vorlag. Hinzu kommt ein finanzieller Nachteil: Wer selbst an der Beendigung mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Niemand darf zur sofortigen Unterschrift drängen – ein Tag Bedenkzeit und ein Anruf bei der Ausbildungsberatung der Kammer sind immer möglich und immer sinnvoll. Sinnvoll sein kann ein Aufhebungsvertrag trotzdem, etwa wenn Ihr Kind bereits einen neuen Ausbildungsplatz sicher hat und ein sauberes Enddatum braucht. Dann gehören ein qualifiziertes Zeugnis und das Enddatum ausdrücklich hinein.

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