Ausbildungsalltag & Krisen

Probleme in der Berufsschule 2027: Sitzenbleiben, schlechte Noten, Schwänzen – was gilt

In der Berufsschule kann Ihr Kind nicht sitzenbleiben, denn über den Abschluss entscheidet allein die Kammerprüfung. Was bei schlechten Noten trotzdem zählt.

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

In der Berufsschule kann Ihr Kind nicht sitzenbleiben – es gibt in der Teilzeit-Berufsschule keine Versetzung, und die Ausbildung wird allein durch die Abschlussprüfung der Kammer entschieden, nicht durch Berufsschulnoten. Trotzdem sind Probleme in der Berufsschule der häufigste Frühwarnindikator für eine gefährdete Ausbildung: Wer im ersten Jahr in Fachrechnen und Fachtheorie abgehängt wird, fällt zwei Jahre später durch die Prüfung. Und Schwänzen ist kein Schulproblem, sondern ein Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag, der zur Abmahnung und Kündigung führen kann. Dieser Ratgeber erklärt, was rechtlich gilt, welche kostenlose Hilfe es gibt und wie Sie als Eltern eingreifen, ohne die Ausbildung Ihres Kindes zu übernehmen.

Kann man in der Berufsschule sitzenbleiben oder durchfallen?

Nein. Die Berufsschule in der dualen Ausbildung ist eine Teilzeitschule ohne Versetzung. Das Berufsschulzeugnis dokumentiert Leistungen, entscheidet aber nicht über das Weiterkommen. Was zählt, ist die Abschlussprüfung vor IHK, Handwerkskammer oder einer anderen zuständigen Stelle. Für die Zulassung zur Prüfung verlangt § 43 BBiG drei Dinge: die zurückgelegte Ausbildungszeit, die Teilnahme an der Zwischenprüfung mit geführtem Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) und die Eintragung des Ausbildungsvertrags bei der Kammer. Berufsschulnoten stehen nicht darin.

Drei Dinge sollten Eltern trotzdem kennen:

  • Der Berufsschulabschluss wird am Ende der Ausbildung vergeben, wenn alle Fächer bestanden sind – er ist ein eigenes Zeugnis neben dem Kammerzeugnis. In den meisten Bundesländern verleiht er zusammen mit der bestandenen Abschlussprüfung, einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und ausreichenden Englischkenntnissen den mittleren Schulabschluss – für Hauptschüler ein wichtiger Nebeneffekt der Ausbildung.
  • Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG). Wer durchfällt, kann verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert wird – höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Der Betrieb kann das nicht ablehnen.
  • Die Ausbildung kann vorher verlängert werden, wenn absehbar ist, dass das Ziel in der regulären Zeit nicht erreicht wird (§ 8 Abs. 2 BBiG) – auf Antrag bei der Kammer, nach Anhörung des Betriebs. Ein freiwilliges Wiederholen eines Berufsschuljahres gehört meist dazu.

Wenn Sie dagegen den umgekehrten Fall haben – Ihr Kind ist in der Berufsschule unterfordert –, ist die Verkürzung nach § 8 Abs. 1 BBiG der richtige Antrag; gute Berufsschulnoten und ein höherer Schulabschluss sind dafür die üblichen Gründe.

Welche Probleme haben Azubis in der Berufsschule am häufigsten?

Schlechte Noten in Fachtheorie und Fachrechnen. Der Stoff ist anders als in der allgemeinbildenden Schule: kein Nachfragen über Wochen, sondern dichte Blöcke, oft mit Mathematik, die in der Schule nie sicher saß (Prozent, Dreisatz, Formeln). Wer hier im ersten Halbjahr abrutscht, holt es ohne Hilfe selten auf.

Blockunterricht weit weg. Bei Berufen mit wenigen Auszubildenden findet die Berufsschule in Landes- oder Bundesfachklassen statt: mehrere Wochen am Stück in einer anderen Stadt, Unterkunft im Wohnheim. Heimweh, Überforderung mit der Selbstorganisation und die Trennung vom Betrieb sind normale Reaktionen, gerade mit 16.

Kein Bezug zur Praxis. „Das brauche ich im Betrieb nie" ist der häufigste Satz frustrierter Azubis. Er ist manchmal richtig – und trotzdem ist der Stoff Prüfungsstoff.

Konflikte und Mobbing. Berufsschulklassen mischen Jugendliche aus vielen Betrieben und Altersgruppen; Konflikte entstehen schneller als in einer gewachsenen Schulklasse. Was bei Mobbing zu tun ist, steht im Ratgeber Azubi wird gemobbt – was tun?.

Prüfungsangst. Sie zeigt sich oft erst bei der Zwischenprüfung und verstärkt sich, wenn Berufsschulnoten schon schlecht sind. Hilfe finden Sie in Prüfungsangst in der Ausbildung.

Was passiert, wenn mein Kind die Berufsschule schwänzt?

Schwänzen ist ein Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag, nicht nur gegen die Schulpflicht. Nach § 13 BBiG ist Ihr Kind verpflichtet, am Berufsschulunterricht teilzunehmen; der Betrieb muss es dafür freistellen (§ 15 BBiG) und zahlt die Vergütung weiter. Die Berufsschule meldet Fehlzeiten dem Betrieb – spätestens mit dem Zeugnis. Die Folge ist die übliche Kette: Ermahnung, schriftliche Abmahnung, bei Wiederholung außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Vor der Kammer halten solche Kündigungen, wenn abgemahnt wurde.

Dazu kommt die Berufsschulpflicht nach Landesrecht: Sie gilt bis zum Ende der Ausbildung, unabhängig vom Alter, und Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden – bei Minderjährigen gegen die Eltern.

Was Sie tun können: Nehmen Sie eine erste Fehlzeit ernst, bevor der Betrieb es tut. Fragen Sie nach dem Grund – Überforderung, Konflikte, Angst vor einer Klausur –, und sprechen Sie mit der Klassenleitung, bevor die Abmahnung kommt. Bei volljährigen Azubis erfahren Sie Fehlzeiten nur, wenn Ihr Kind es erzählt; dann hilft ein klares Angebot: „Wenn es in der Berufsschule hakt, sag es mir, bevor es der Betrieb erfährt."

Welche Hilfe gibt es – kostenlos?

  1. Assistierte Ausbildung (AsA flex). Die Agentur für Arbeit finanziert nach § 74 SGB III Stützunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Deutsch, sozialpädagogische Begleitung und Vermittlung bei Konflikten mit dem Betrieb – kostenlos für Azubi und Betrieb, während der gesamten Ausbildung. Der Antrag geht über die Berufsberatung; der Betrieb muss zustimmen, was fast immer geschieht. Das ist die wichtigste Hilfe bei schlechten Berufsschulnoten und den meisten Eltern unbekannt.
  2. Ausbildungsberatung der Kammer. Bei Konflikten zwischen Berufsschule, Betrieb und Azubi vermittelt der Ausbildungsberater der IHK oder Handwerkskammer (§ 76 BBiG).
  3. Beratungslehrkräfte und Schulsozialarbeit der Berufsschule – für Prüfungsangst, Mobbing, persönliche Krisen.
  4. Prüfungsvorbereitungskurse der Kammern und Innungen, meist gegen geringe Gebühr, oft vom Betrieb bezahlt.
  5. Alte Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre gibt es bei der Kammer oder im Fachhandel; zwei Monate mit alten Prüfungen sind die wirksamste Vorbereitung.

Wenn die Probleme so groß sind, dass Ihr Kind über einen Wechsel nachdenkt, lesen Sie vorher Ausbildungsbetrieb wechseln: Ablauf – oft ist die Berufsschule nicht der Grund, sondern das Symptom.

Wie unterstütze ich mein Kind, ohne es zu bevormunden?

Fragen statt kontrollieren. „Was steht diese Woche in der Berufsschule an?" ist eine Frage; „Zeig mir dein Berichtsheft" ist Kontrolle. Bei einem 17-Jährigen in Ausbildung ist die erste Form die richtige – die zweite nur, wenn schon Abmahnungen im Raum stehen.

Lernzeit ermöglichen. Ein Azubi mit 40-Stunden-Woche plus Berufsschule hat weniger Zeit als ein Schüler. Wenn zu Hause erwartet wird, dass er nach Feierabend einkauft, kocht und Geschwister betreut, bleibt für Fachrechnen nichts übrig. Zwei feste Lernabende in der Woche, an denen Ihr Kind nichts anderes muss, sind wirksamer als jede Nachhilfe.

Hilfe organisieren, nicht selbst geben. Sie müssen den Stoff nicht verstehen. Ihre Aufgabe ist, dass Ihr Kind AsA flex beantragt, alte Prüfungen besorgt oder den Kurs der Innung bucht – und dass es weiß, dass Sie eine schlechte Note nicht als Katastrophe behandeln.

Den Betrieb einbeziehen – mit dem Kind. Ausbilder wissen oft nicht, dass ihr Azubi in der Berufsschule kämpft, und viele reagieren hilfsbereit: mit Lernzeit im Betrieb, einem Gesellen als Ansprechpartner oder der Zustimmung zu AsA flex. Ihr Kind sollte das Gespräch selbst führen; bei Minderjährigen können Sie dabei sein.

Überforderung ernst nehmen. Wenn Berufsschule und Betrieb zusammen Ihr Kind dauerhaft überfordern, ist eine Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG kein Makel, sondern eine Lösung. Mehr dazu in Kind in der Ausbildung überfordert.

Wie bereite ich mein Kind auf die Abschlussprüfung vor?

Die Zwischenprüfung etwa zur Halbzeit hat keine Note, die zählt – aber sie zeigt schwarz auf weiß, wo Ihr Kind steht. Nehmen Sie das Ergebnis als Diagnose: Jedes Themenfeld unter 50 Prozent braucht bis zur Abschlussprüfung einen Plan.

Für die Abschlussprüfung gilt ein einfacher Zeitplan: vier Monate vorher mit alten Prüfungen beginnen, zwei Monate vorher jede Woche eine Prüfung unter Zeitbedingungen, vier Wochen vorher nur noch Schwachstellen. Der Betrieb muss Ihr Kind für den Prüfungstag freistellen (§ 15 BBiG); viele stellen zusätzlich Lernzeit. Wer durchfällt, hat zwei weitere Versuche und das Recht auf Verlängerung der Ausbildung bis zur Wiederholung – besprechen Sie das vorher, damit ein Nichtbestehen nicht als Ende wirkt.

Ein Wort zur Gelassenheit: Prüfungsergebnisse in der dualen Ausbildung sind für den weiteren Weg weniger entscheidend als Eltern glauben. Ein bestandener Abschluss mit 3,4 öffnet dieselben Türen zu Geselle, Übernahme und Weiterbildung wie einer mit 1,8 – und für ein späteres Studium ohne Abitur zählt der Abschluss, nicht die Note. Wie das geht, steht in Studium ohne Abitur nach der Ausbildung.

Häufig gestellte Fragen: Probleme in der Berufsschule 2027: Sitzenbleiben, schlechte Noten, Schwänzen – was gilt

Mein Kind hat in der Berufsschule eine Fünf im Zeugnis – ist die Ausbildung gefährdet?

Nein, nicht unmittelbar: Berufsschulnoten sind keine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG), und in der Berufsschule gibt es keine Versetzung.

Gefährdet ist aber die Prüfung selbst, denn der Berufsschulstoff ist der Prüfungsstoff. Eine Fünf im ersten Jahr in Fachtheorie oder Fachrechnen ist deshalb der richtige Zeitpunkt, über die Berufsberatung die Assistierte Ausbildung (AsA flex) zu beantragen – kostenlosen Stützunterricht während der Ausbildung.

Für das Abschlusszeugnis der Berufsschule müssen die Leistungen am Ende ausreichen. Das gilt erst recht, wenn es – wie in vielen Ländern unter weiteren Voraussetzungen möglich – zugleich den mittleren Schulabschluss einschließen soll.

Mehr zur Frage: Mein Kind hat in der Berufsschule eine Fünf im Zeugnis – ist die Ausbildung gefährdet?

Kann mein Kind die Berufsschule wechseln?

Grundsätzlich ja, aber nur mit Grund: Die Berufsschule ist an den Beruf und den Standort des Betriebs gebunden, die Schulbehörde weist sie zu.

Ein Wechsel kommt infrage bei

  • einem Umzug,
  • einem Betriebswechsel in einen anderen Bezirk,
  • Berufen mit mehreren zuständigen Schulen,
  • begründeten Einzelfällen wie Mobbing.

Beantragt wird er bei der Schulbehörde, mit Zustimmung beider Schulen; Rechtsgrundlage ist das Schulgesetz des jeweiligen Landes.

Sprechen Sie zuerst mit der Schulleitung und der Ausbildungsberatung der Kammer. Geht es um Konflikte, ist ein Klassenwechsel innerhalb derselben Schule oft der schnellere Weg.

Mehr zur Frage: Kann mein Kind die Berufsschule wechseln?

Mein Kind schwänzt die Berufsschule – was sind die Konsequenzen?

Abmahnung durch den Betrieb, bei Wiederholung die außerordentliche Kündigung – und am Ende fehlender Prüfungsstoff.

Der Besuch der Berufsschule gehört zu den Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis (§ 13 BBiG); der Betrieb stellt dafür frei und zahlt weiter. Die Schule meldet Fehlzeiten an den Betrieb, und nach einer Abmahnung kann wiederholtes Fehlen eine Kündigung rechtfertigen. Ist Ihr Kind noch berufsschulpflichtig, kann zusätzlich ein Bußgeld nach dem Schulgesetz des Landes drohen.

Reagieren Sie deshalb schon bei der ersten Fehlzeit. Meist steckt Überforderung, Angst vor einer Klausur oder ein Konflikt dahinter – und dafür gibt es Hilfe, bevor es die Ausbildung kostet.

Mehr zur Frage: Mein Kind schwänzt die Berufsschule – was sind die Konsequenzen?

Wie kann ich bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen, ohne zu bevormunden?

Zeit und Material organisieren, die Regie beim Kind lassen.

Einen Hebel kennen viele Familien nicht: Der Betrieb muss Ihr Kind für Prüfungen freistellen und den Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigeben (§ 15 BBiG).

Sinnvoll ist außerdem,

  • alte Prüfungsaufgaben bei der Kammer zu besorgen,
  • zwei feste Lernabende pro Woche im Familienalltag freizuhalten,
  • einen Vorbereitungskurs von Kammer oder Innung zu bezahlen, wenn der Betrieb es nicht tut,
  • Ihr Kind zu ermutigen, im Betrieb selbst um Lernzeit zu bitten.

Weniger sinnvoll ist, den Stoff abzufragen, wenn Sie ihn nicht kennen, oder den Lernplan zu schreiben. Klären Sie stattdessen vorher, dass ein Nichtbestehen zwei weitere Versuche und eine Verlängerung der Ausbildung bedeutet – nicht das Ende. Kommt Angst dazu, hilft Prüfungsangst in der Ausbildung.

Mehr zur Frage: Wie kann ich bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen, ohne zu bevormunden?

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