Ausbildungsalltag & Krisen

Mein Kind schwänzt die Berufsschule – was sind die Konsequenzen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Abmahnung durch den Betrieb, bei Wiederholung die außerordentliche Kündigung – und am Ende fehlender Prüfungsstoff.

Der Besuch der Berufsschule gehört zu den Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis (§ 13 BBiG); der Betrieb stellt dafür frei und zahlt weiter. Die Schule meldet Fehlzeiten an den Betrieb, und nach einer Abmahnung kann wiederholtes Fehlen eine Kündigung rechtfertigen. Ist Ihr Kind noch berufsschulpflichtig, kann zusätzlich ein Bußgeld nach dem Schulgesetz des Landes drohen.

Reagieren Sie deshalb schon bei der ersten Fehlzeit. Meist steckt Überforderung, Angst vor einer Klausur oder ein Konflikt dahinter – und dafür gibt es Hilfe, bevor es die Ausbildung kostet.

Mehr Kontext

In der Berufsschule kann Ihr Kind nicht sitzenbleiben, denn über den Abschluss entscheidet allein die Kammerprüfung. Was bei schlechten Noten trotzdem zählt.

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