Ausbildungsalltag & Krisen
Mein Kind hat in der Berufsschule eine Fünf im Zeugnis – ist die Ausbildung gefährdet?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Nein, nicht unmittelbar: Berufsschulnoten sind keine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG), und in der Berufsschule gibt es keine Versetzung.
Gefährdet ist aber die Prüfung selbst, denn der Berufsschulstoff ist der Prüfungsstoff. Eine Fünf im ersten Jahr in Fachtheorie oder Fachrechnen ist deshalb der richtige Zeitpunkt, über die Berufsberatung die Assistierte Ausbildung (AsA flex) zu beantragen – kostenlosen Stützunterricht während der Ausbildung.
Für das Abschlusszeugnis der Berufsschule müssen die Leistungen am Ende ausreichen. Das gilt erst recht, wenn es – wie in vielen Ländern unter weiteren Voraussetzungen möglich – zugleich den mittleren Schulabschluss einschließen soll.
Mehr Kontext
In der Berufsschule kann Ihr Kind nicht sitzenbleiben, denn über den Abschluss entscheidet allein die Kammerprüfung. Was bei schlechten Noten trotzdem zählt.
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