Ausbildungsalltag & Krisen
Kind will die Ausbildung abbrechen 2027: Was jetzt zu tun ist
Eine Vertragslösung ist kein Ausbildungsabbruch – dieser Unterschied entscheidet über das Vorgehen. Die vier Auswege und die Fristen, die sofort laufen.
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Fast jeder dritte Ausbildungsvertrag wird vorzeitig gelöst – aber eine Vertragslösung ist kein Ausbildungsabbruch, und dieser Unterschied entscheidet über das Vorgehen. Die Mehrheit derer, die einen Vertrag lösen, setzt die Ausbildung fort: im selben Beruf bei einem anderen Betrieb, in einem verwandten Beruf oder nach einer Pause. Die erste Aufgabe ist deshalb nicht, das Kind zum Durchhalten zu überreden, sondern herauszufinden, was genau nicht funktioniert. Dieser Ratgeber zeigt die vier Auswege, ihre Reihenfolge und die Fristen, die sofort laufen.
Zuerst: Woran liegt es wirklich?
Vier Ursachen kommen praktisch immer vor, und sie führen zu völlig verschiedenen Lösungen.
| Ursache | Erkennungszeichen | Lösung |
|---|---|---|
| Der Betrieb | Konflikt mit einer Person, ausbildungsfremde Arbeiten, Überstunden | Betrieb wechseln, Beruf behalten |
| Der Beruf | Die Tätigkeit selbst, auch bei gutem Betriebsklima | Beruf wechseln, Zeit anrechnen lassen |
| Die Berufsschule | Noten, Prüfungsangst, Überforderung im Unterricht | Stützunterricht, Assistierte Ausbildung |
| Die Belastung | Schlaf, Rückzug, körperliche Beschwerden | ärztlich abklären, Teilzeit prüfen |
Die erste Zeile ist der häufigste Fall und zugleich der, bei dem ein Abbruch am wenigsten nötig ist. Ein Betriebswechsel erhält Beruf, Ausbildungsjahr und angerechnete Zeit.
Die vier Wege, in dieser Reihenfolge
1. Im Betrieb reparieren. Die Ausbildungsberatung der Kammer ist nicht nur Vermittlungsstelle, sondern gesetzlicher Auftrag: Nach § 76 BBiG überwacht die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung, fördert sie durch Beratung und bestellt dafür eigene Beraterinnen und Berater. Ausbildende müssen Auskunft geben und Besichtigungen zulassen. Das kostet nichts und ist der erste Anruf.
2. Den Betrieb wechseln. Beruf, Ausbildungsjahr und bisherige Zeit bleiben. Die Kammer kennt freie Plätze – im laufenden Jahr werden regelmäßig welche frei.
3. Den Beruf wechseln. Auch hier wird die absolvierte Zeit in der Regel angerechnet; darüber entscheidet die Kammer. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist nach § 8 BBiG auf gemeinsamen Antrag von Auszubildendem und Betrieb möglich.
4. Unterbrechen statt beenden. Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG kürzt die Ausbildungszeit um bis zu 50 Prozent und verlängert die Gesamtdauer auf höchstens das Anderthalbfache – häufig die bessere Antwort auf Überlastung als ein Abbruch.
Wenn der Abbruch doch kommt: die Fristen
Drei Dinge laufen sofort und werden regelmäßig übersehen.
- Drei Tage: Nach § 38 SGB III muss sich Ihr Kind spätestens drei Tage nach Kenntnis der Beendigung bei der Agentur für Arbeit melden – sonst droht eine Sperrzeit.
- Sofort: Die Krankenversicherung endet mit der Ausbildung. Bis 25 greift meist wieder die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V, aber nur auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
- Drei Monate: Ein Schadensersatzanspruch nach § 23 BBiG – etwa wenn der Betrieb die vorzeitige Lösung zu vertreten hat – erlischt drei Monate nach Ende des Ausbildungsverhältnisses.
Rechtlich gilt: Nach der Probezeit kann Ihr Kind selbst nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen oder mit vier Wochen Frist, wenn es die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen will (§ 22 Abs. 2 BBiG). Schriftform ist Pflicht, die elektronische Form ausgeschlossen. Einzelheiten in Kündigung in der Ausbildung.
Häufig gestellte Fragen: Kind will die Ausbildung abbrechen 2027: Was jetzt zu tun ist
Wie oft werden Ausbildungen abgebrochen?
Seltener, als die bekannteste Zahl vermuten lässt: 2024 wurden zwar 29,7 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst – eine Vertragslösung ist aber kein Ausbildungsabbruch.
Die Statistik zählt jede vorzeitige Beendigung eines Vertrags, auch den Wechsel des Betriebs im selben Beruf und den Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf. Etwa die Hälfte derer, die einen Vertrag lösen, schließt danach erneut einen Ausbildungsvertrag ab; die absolvierte Zeit kann angerechnet werden, darüber entscheidet die zuständige Kammer.
Zum Vergleich: Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung ermittelte für die Bachelor-Anfängerjahrgänge 2016 und 2017 eine Abbruchquote von 28 Prozent – und dort ist ein Abbruch meist ein tatsächlicher Ausstieg.
Gründe erfasst die Statistik nicht. In Befragungen nennen Auszubildende laut Berufsbildungsbericht 2026 in erster Linie Probleme im Betrieb, etwa Konflikte mit Ausbildern oder schlechte Ausbildungsqualität; daneben persönliche Gründe und falsche Vorstellungen vom Beruf.
Welche Rechte hat mein Kind bei einem Ausbildungsabbruch?
Während der Probezeit kann es jederzeit kündigen, danach nur aus wichtigem Grund fristlos oder mit vier Wochen Frist bei Aufgabe oder Wechsel der Berufsausbildung. Das regelt § 22 Abs. 1 und 2 BBiG; die Probezeit dauert nach § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate.
Drei Punkte entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist und nichts verloren geht:
- Schriftform. § 22 Abs. 3 BBiG schließt die elektronische Form ausdrücklich aus – eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist unwirksam. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund müssen die Gründe im Schreiben stehen.
- Unterschrift der Eltern. Ist Ihr Kind minderjährig, unterschreiben Sie als gesetzliche Vertreter mit.
- Schadensersatz. Hat der Betrieb den Grund der vorzeitigen Lösung zu vertreten, besteht nach § 23 BBiG ein Anspruch, der drei Monate nach Ende des Ausbildungsverhältnisses erlischt.
Einen Aufhebungsvertrag sollte Ihr Kind nicht unterschreiben, ohne vorher die Ausbildungsberatung der Kammer gefragt zu haben. Mehr zu Fristen und Form: Kündigung in der Ausbildung.
Was passiert mit dem Kindergeld bei Ausbildungsabbruch?
Er läuft weiter, wenn Ihr Kind sich als ausbildungsplatzsuchend meldet oder innerhalb von vier Monaten eine neue Ausbildung beginnt – sonst endet er.
Maßgeblich ist § 32 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes. Ein volljähriges Kind wird berücksichtigt während
- einer Ausbildung, auch einer neuen,
- der Ausbildungsplatzsuche, belegt durch die Meldung bei der Agentur für Arbeit,
- einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Wer Ende März abbricht und im August neu anfängt, liegt noch in der Frist.
Ist Ihr Kind unter 21 und ohne Job, genügt auch die Meldung als arbeitsuchend. In allen Fällen läuft die Zahlung längstens bis zum 25. Geburtstag.
Melden Sie den Abbruch der Familienkasse innerhalb weniger Tage: Zu viel gezahltes Kindergeld wird zurückgefordert, unabhängig davon, wem der Fehler unterlaufen ist. Alles Weitere: Kindergeld während der Ausbildung.
Können Ausbildungszeiten angerechnet werden?
In der Regel ja – die Entscheidung trifft die zuständige Kammer, und sie fällt umso großzügiger aus, je näher der neue Beruf am alten liegt.
- Betriebswechsel im selben Beruf: Praktisch alles bleibt erhalten – Ausbildungsjahr, Berufsschulklasse und bereits abgelegte Prüfungsteile.
- Wechsel in einen verwandten Beruf: Häufig wird ein Jahr angerechnet, weil viele Berufe ein gemeinsames erstes Ausbildungsjahr haben.
- Verkürzung auf Antrag: Nach § 8 BBiG können Auszubildender und Betrieb gemeinsam eine kürzere Ausbildungszeit beantragen, wenn das Ziel darin erreichbar ist.
Stellen Sie den Antrag zusammen mit dem neuen Vertrag, nicht später. Und lassen Sie sich die Anrechnung schriftlich bestätigen, bevor unterschrieben wird: Mündliche Zusagen des Betriebs binden die Kammer nicht. Wie ein Wechsel abläuft, steht in Ausbildungsbetrieb wechseln.
Soll ich mein Kind zum Durchhalten überreden?
Nein – aber dazu, herauszufinden, woran es liegt, bevor entschieden wird. Das ist etwas anderes als Überreden.
„Zieh das jetzt durch“ hilft nur, wenn das Problem vorübergehend ist, und schadet, wenn es der falsche Beruf ist: Eine durchgehaltene Fehlentscheidung kostet drei Jahre statt drei Monate.
Bitten Sie Ihr Kind stattdessen um eine konkrete Antwort: Ist es der Betrieb, der Beruf, die Berufsschule oder die Belastung? Jede dieser Ursachen hat eine eigene Lösung, und nur eine davon heißt Abbruch. Vereinbaren Sie einen Zwischenschritt mit Datum statt einer Entscheidung aus dem Moment – etwa ein Gespräch mit der Ausbildungsberatung der Kammer, die nach § 76 BBiG ausdrücklich für Beratung zuständig ist.
Was nicht hilft: Vorwürfe über verlorene Zeit. Angerechnete Ausbildungszeit ist nicht verloren, und ein Wechsel im ersten Jahr fällt im Lebenslauf kaum auf. Liegt es an der Belastung, hilft Kind überfordert in der Ausbildung weiter.
Welche Anlaufstellen gibt es bei Ausbildungsproblemen?
Vier, und die Reihenfolge ist wichtig: Ausbildungsberatung der Kammer, Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Assistierte Ausbildung und – bei gesundheitlicher Belastung – die Kinder- und Jugendarztpraxis.
- Zuerst die Ausbildungsberatung der Kammer. Nach § 76 BBiG überwacht die zuständige Stelle die Berufsausbildung und berät dazu mit eigenen Beraterinnen und Beratern; Ausbildende müssen ihr Auskunft geben. Sie vermittelt zwischen Betrieb und Azubi, kennt freie Plätze und kostet nichts.
- Die Berufsberatung nach §§ 29 und 30 SGB III, wenn ein anderer Beruf infrage kommt.
- Die Assistierte Ausbildung nach § 75 SGB III, wenn es an der Berufsschule oder an der Sprache liegt: Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung, bezahlt von der Agentur für Arbeit.
- Die Arztpraxis, wenn Schlafstörungen, Rückzug oder anhaltende Erschöpfung dazukommen – und zwar bevor über die Ausbildung entschieden wird.
Wie ein Termin bei der Berufsberatung abläuft, steht in Berufsberatung der Arbeitsagentur.
Übersicht zum Thema: Ausbildung abgebrochen 2027: Konsequenzen, Kindergeld und die nächsten Schritte für Eltern