Ausbildungsalltag & Krisen

Welche Rechte hat mein Kind bei einem Ausbildungsabbruch?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Während der Probezeit kann es jederzeit kündigen, danach nur aus wichtigem Grund fristlos oder mit vier Wochen Frist bei Aufgabe oder Wechsel der Berufsausbildung. Das regelt § 22 Abs. 1 und 2 BBiG; die Probezeit dauert nach § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate.

Drei Punkte entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist und nichts verloren geht:

  • Schriftform. § 22 Abs. 3 BBiG schließt die elektronische Form ausdrücklich aus – eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist unwirksam. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund müssen die Gründe im Schreiben stehen.
  • Unterschrift der Eltern. Ist Ihr Kind minderjährig, unterschreiben Sie als gesetzliche Vertreter mit.
  • Schadensersatz. Hat der Betrieb den Grund der vorzeitigen Lösung zu vertreten, besteht nach § 23 BBiG ein Anspruch, der drei Monate nach Ende des Ausbildungsverhältnisses erlischt.

Einen Aufhebungsvertrag sollte Ihr Kind nicht unterschreiben, ohne vorher die Ausbildungsberatung der Kammer gefragt zu haben. Mehr zu Fristen und Form: Kündigung in der Ausbildung.

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