Ausbildungsalltag & Krisen
Können Ausbildungszeiten angerechnet werden?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
In der Regel ja – die Entscheidung trifft die zuständige Kammer, und sie fällt umso großzügiger aus, je näher der neue Beruf am alten liegt.
- Betriebswechsel im selben Beruf: Praktisch alles bleibt erhalten – Ausbildungsjahr, Berufsschulklasse und bereits abgelegte Prüfungsteile.
- Wechsel in einen verwandten Beruf: Häufig wird ein Jahr angerechnet, weil viele Berufe ein gemeinsames erstes Ausbildungsjahr haben.
- Verkürzung auf Antrag: Nach § 8 BBiG können Auszubildender und Betrieb gemeinsam eine kürzere Ausbildungszeit beantragen, wenn das Ziel darin erreichbar ist.
Stellen Sie den Antrag zusammen mit dem neuen Vertrag, nicht später. Und lassen Sie sich die Anrechnung schriftlich bestätigen, bevor unterschrieben wird: Mündliche Zusagen des Betriebs binden die Kammer nicht. Wie ein Wechsel abläuft, steht in Ausbildungsbetrieb wechseln.
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