Eltern-Kind-Dynamik

Ist eine Ausbildung ein Rückschritt?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nein – sie ist eine andere Reihenfolge, und sie endet nicht dort, wo viele Eltern sie enden sehen. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 öffnet ein Meisterabschluss nach §§ 45, 51a, 122 HwO, ein Fortbildungsabschluss nach §§ 53, 54 BBiG mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder ein Fachschulabschluss wie der staatlich geprüfte Techniker jedes Studium an jeder Hochschule, auch ohne Abitur. Hat Ihr Kind Abitur, bleibt die Berechtigung ohnehin unbefristet bestehen.

Dazu kommt der praktische Unterschied: Die Ausbildung zahlt vom ersten Tag an – mindestens 724 Euro im Monat im ersten Jahr für Verträge mit Beginn 2026 nach § 17 Abs. 2 BBiG –, während ein Studium Geld verbraucht.

Steht der Begriff „Rückschritt“ trotzdem im Raum, lohnt eine ehrliche Prüfung, wessen Maßstab angelegt wird. Geht es um Einkommen, hilft der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit mit Werten für den konkreten Beruf; geht es um Ansehen, ist es nicht die Frage Ihres Kindes. Den ganzen Vergleich zieht Ausbildung oder Studium.

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