Eltern-Kind-Dynamik

Kann man nach Ausbildung noch studieren?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja, auf zwei Wegen – und welcher gilt, hängt vom erworbenen Abschluss ab, nicht vom Wunsch. Mit Abitur oder Fachhochschulreife ist die Sache einfach: Die Hochschulzugangsberechtigung verfällt nicht, Ihr Kind kann jederzeit studieren.

Ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung greift der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009. Er gibt die allgemeine Berechtigung für Aufstiegsfortbildungsabschlüsse – Meister nach §§ 45, 51a, 122 HwO, Fortbildungsabschlüsse nach §§ 53, 54 BBiG bei mindestens 400 Unterrichtsstunden, Fachschulabschlüsse.

Ohne einen solchen Abschluss bleibt der fachgebundene Weg. Er verlangt dreierlei:

  • eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem zum Studiengang passenden Bereich,
  • mindestens drei Jahre passende Berufspraxis,
  • ein bestandenes Eignungsfeststellungsverfahren, ersetzbar durch ein erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr.

Die letzte Bedingung wird oft unterschlagen. Ausführlich in Studium ohne Abitur nach der Ausbildung.

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