Bewerbung & Praktikum
Soll mein Kind bei einer Absage nach dem Grund fragen?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja – höflich, per E-Mail, mit Dank für die Rückmeldung, und immer vom Kind selbst.
Rechnen Sie aber nicht mit viel: Betriebe müssen Absagen nicht begründen, und die meisten tun es bewusst nicht. Nach § 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kehrt sich die Beweislast um, sobald ein abgelehnter Bewerber Indizien für eine Benachteiligung vorlegt – eine unbedachte Begründung kann dazu werden.
Die wenigen, die antworten, liefern den nützlichsten Hinweis der ganzen Bewerbungsphase, und manche laden im Folgejahr ein, weil die Nachfrage Interesse gezeigt hat. Sinnvoll ist, im selben Zug nach einem Praktikumsplatz zu fragen.
Was Sie nicht tun sollten: selbst anrufen, um „nur mal nachzuhaken“. Wie Sie Ihr Kind nach einer Absage stärken, steht in Absage auf die Ausbildungsbewerbung.
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