Orientierung & Berufswahl

Sollte ich mein Kind ermutigen, den Beruf nach Gehalt zu wählen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nicht an erster Stelle – die Ausbildungsvergütung ist die am wenigsten aussagekräftige Zahl der ganzen Entscheidung. Sie sagt etwas über die Tarifbindung der Branche, wenig über das spätere Einkommen und nichts darüber, ob Ihr Kind den Beruf durchhält.

Die Spanne reicht von der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG – 724 Euro im ersten Jahr für Verträge mit Beginn 2026 – bis zu 1.490,69 Euro in der Pflege. Der Unterschied entsteht vor allem durch Tarifverträge, die nach § 17 Abs. 3 BBiG Vorrang haben.

Nach der Ausbildung sortiert sich das neu: Eine Aufstiegsfortbildung verschiebt das Einkommen stärker als die Wahl zwischen zwei Berufen. Belastbare Werte je Beruf liefert der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.

Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge: zuerst die Tätigkeit, dann das Geld – und im Bewerbungsgespräch die Frage nach der Tarifbindung. Die Sätze einzelner Berufe zeigt Ausbildungsvergütung.

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