Orientierung & Berufswahl

Warum lehnen junge Menschen Überstunden ab?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Weil Überstunden in der Ausbildung oft gar nicht vorgesehen sind – und weil sie dort etwas anderes bedeuten als im Beruf. Für Auszubildende unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz:

  • höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich (§ 8),
  • Beschäftigung grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14),
  • Fünf-Tage-Woche (§ 15).

Das ist keine Haltung, sondern geltendes Recht, und der Betrieb trägt die Verantwortung dafür. Für Volljährige gilt das Arbeitszeitgesetz; auch dort müssen Überstunden nach § 17 Abs. 7 BBiG vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Hinzu kommt ein inhaltlicher Punkt: Nach § 14 BBiG dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. Wo Überstunden regelmäßig aus ausbildungsfremden Arbeiten entstehen, ist die Ausbildungsberatung der Kammer zuständig (§ 76 BBiG). Alle Grenzen für Minderjährige zeigt Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung.

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