Eltern-Kind-Dynamik
Sollte ich mein Kind finanziell unterstützen, wenn es sich für eine Ausbildung oder ein Studium entscheidet?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Rechtlich schulden Eltern Unterhalt bis zum Ende der ersten Ausbildung (§ 1610 BGB) – bei Auszubildenden wird die Vergütung darauf angerechnet, bei Studierenden bleibt der Anspruch meist voll bestehen.
Das Kindergeld von 259 Euro (2026) wird zwar an Sie gezahlt, ist aber nach § 1612b BGB für den Bedarf des Kindes zu verwenden. Bei einem Studium oder einer Ausbildung mit eigener Wohnung kommen BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe als staatliche Hilfen dazu; beide berücksichtigen Ihr Einkommen.
Entscheidend ist weniger, ob Sie unterstützen, als wie: ein fester Betrag mit klarer Absprache statt spontaner Zuschüsse. Die Rechnung mit Zahlen steht in Ausbildungsgehalt reicht nicht.
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