Orientierung & Berufswahl
Sollte mein Kind die ADHS-Diagnose im Vorstellungsgespräch erwähnen?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Nur, wenn sie die konkrete Tätigkeit betrifft – eine allgemeine Frage nach einer Schwerbehinderung darf der Betrieb im Einstellungsgespräch nicht stellen. Zulässig ist allein die Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen, die der vorgesehenen Tätigkeit entgegenstehen; eine Benachteiligung wegen einer Behinderung verbieten §§ 1 und 7 AGG.
Wo die Diagnose für den Beruf keine Rolle spielt, muss Ihr Kind sie also nicht nennen. Wo sie eine Rolle spielt, ist frühes Ansprechen besser – zusammen mit dem, was hilft: klare Aufgabenstellungen, eine feste Ansprechperson, strukturierte Einarbeitung.
Ist bei Ihrem Kind eine Behinderung anerkannt, kann das Betriebe überzeugen: Die Agentur für Arbeit kann Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zahlen (§ 73 SGB III), und während der Ausbildung gelten behinderte Jugendliche für Leistungen des Integrationsamts auch ohne Grad von 30 als gleichgestellt (§ 151 Abs. 4 SGB IX). Eine Diagnose allein reicht dafür nicht; der Nachweis läuft über die Agentur für Arbeit.
Getrennt davon ist die Prüfung zu sehen – ein Nachteilsausgleich nach § 65 BBiG läuft über die Kammer, nicht über den Betrieb. Welche Hilfen es gibt, zeigt Ausbildung mit Behinderung.
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Berufswahl mit ADHS: Nicht welcher Beruf passt, zählt, sondern welche Rahmenbedingungen zustehen – Nachteilsausgleich, Teilzeit, Stützunterricht.
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