Ausbildungsalltag & Krisen

Was ist, wenn mein Kind wegen der Angst die Ausbildung abbrechen will?

Antwort für Eltern

Erst prüfen, ob die Angst der Grund ist oder der Anlass – und in keinem Fall in der Woche vor der Prüfung entscheiden. Wenn allein die Prüfung das Problem ist, ist der Abbruch der teuerste Weg zum Ziel: Die Prüfung lässt sich nach § 37 BBiG zweimal wiederholen, das Ausbildungsverhältnis verlängert sich dafür nach § 21 Abs. 3 BBiG auf Verlangen, und bei nachgewiesener Angststörung kommt ein Nachteilsausgleich nach § 65 BBiG in Betracht. Steht dagegen mehr dahinter – der Beruf passt nicht, der Betrieb belastet –, ist das eine andere Entscheidung, die eine eigene Prüfung verdient. Holen Sie in beiden Fällen die Ausbildungsberatung der Kammer dazu; sie ist kostenlos und kennt Zwischenlösungen wie eine Verkürzung, einen Betriebswechsel oder eine Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG. Was jetzt hilft, wenn die Entscheidung doch fällt, steht in Kind will die Ausbildung abbrechen.

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