Ausbildungsalltag & Krisen

Gibt es einen Nachteilsausgleich für Prüfungsangst bei der IHK-Prüfung?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja, aber nur mit ärztlichem Nachweis und nicht wegen der Angst allein. Grundlage ist § 65 BBiG: Bei Prüfungen sind die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.

Das Gesetz nennt drei Stellschrauben:

  • die Dauer der Prüfungszeit – bei Angststörungen kommt vor allem eine Zeitverlängerung infrage,
  • die Zulassung von Hilfsmitteln,
  • Hilfeleistungen Dritter.

Daneben sind in der Praxis ein separater Raum oder eine Pausenregelung möglich. Voraussetzung ist, dass die Angst den Rang einer Behinderung oder chronischen Erkrankung erreicht und ein fachärztliches oder psychotherapeutisches Attest das belegt.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag gehört zur Anmeldung zur Prüfung, nicht danach – nachholen lässt sich ein Nachteilsausgleich nicht. Zuständig ist die Kammer, bei der die Prüfung abgelegt wird. Mehr zu den Ansprüchen: Ausbildung mit Behinderung.

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