Orientierung & Berufswahl
Wie viel darf ich als Elternteil überhaupt noch mitreden?
Antwort für Eltern
Mitreden ja, entscheiden nein – und bei einem Abiturienten steht das ohnehin nicht mehr zur Debatte. § 1626 Abs. 2 BGB verpflichtet Eltern, „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln" zu berücksichtigen; mit 18 endet die elterliche Sorge vollständig. Was bleibt, ist Ihre Erfahrung als Beispiel und, wenn gewünscht, die Organisation: Fristen sammeln, Unterlagen vollständig halten, einmal über das Anschreiben lesen. Was nicht hilft, sind Sätze, die ein Ergebnis voraussetzen. Eine Ausnahme betrifft das Geld: Für eine Erstausbildung oder ein Erststudium besteht eine Unterhaltspflicht nach § 1610 BGB, und daraus folgt ein berechtigtes Interesse an einem Plan – nicht aber ein Recht, das Fach auszusuchen. Wenn daraus Streit wird, hilft Berufswahl-Streit mit dem Kind.
Mehr Kontext
Das Abiturzeugnis kommt im Frühjahr, die meisten Fristen liegen vorher. Der Zeitplan, der wirklich gilt, und die vier Wege danach.
Berufswahl am Gymnasium 2027: Der Zeitplan und die vier Wege
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