Bewerbung & Praktikum

Mein Kind hat eine chronische Krankheit oder Behinderung. Sollte es das im Vorstellungsgespräch erwähnen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nur, wenn sie die konkrete Tätigkeit betrifft – eine allgemeine Frage nach einer Schwerbehinderung darf der Betrieb im Einstellungsgespräch nicht stellen. Zulässig ist allein die Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen, die der vorgesehenen Tätigkeit entgegenstehen; eine Benachteiligung wegen einer Behinderung verbieten §§ 1 und 7 AGG.

Wo die Einschränkung für den Beruf keine Rolle spielt, muss Ihr Kind sie also nicht nennen. Wo sie eine Rolle spielt, ist frühes Ansprechen besser – zusammen mit dem, was hilft: eine angepasste Arbeitszeit, ein Hilfsmittel, ein barrierefreier Zugang. Dafür gibt es Geld vom Integrationsamt und von der Agentur für Arbeit, und Betriebe wissen das oft selbst nicht.

Nützlich ist außerdem der Hinweis auf die Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG: Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit lässt sich um bis zu 50 Prozent kürzen, die Gesamtdauer verlängert sich dafür auf höchstens das Anderthalbfache. Ausführlich in Ausbildung mit Behinderung.

Mehr Kontext

Vorstellungsgespräch Ausbildung: Ausbilder entscheiden nach echtem Interesse, nicht nach der besten Antwort. Was vorbereitet sein muss und was unzulässig ist.

Vorstellungsgespräch Ausbildung 2027: Was Eltern tun können und was nicht

Passende Ratgeber

Weitere Fragen zu diesem Thema