Eltern-Kind-Dynamik

Was passiert mit Versicherungen und Kindergeld, wenn die Ausbildung beginnt?

Antwort für Eltern

Die Krankenversicherung wechselt sofort, das Kindergeld läuft weiter – und beides erfordert eine Meldung. Mit dem Ausbildungsbeginn endet die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V; Ihr Kind wird eigenständig pflichtversichert, Betrieb und Auszubildender teilen sich die Beiträge. Eine Ausnahme steht in § 20 Abs. 3 SGB IV: Bis 325 Euro Vergütung im Monat trägt der Betrieb den Gesamtbeitrag allein – seit Einführung der Mindestausbildungsvergütung greift das in der dualen Ausbildung praktisch nicht mehr. Das Kindergeld von 259 Euro nach § 66 EStG läuft während der Erstausbildung bis zum 25. Geburtstag weiter, und zwar ohne Einkommensgrenze; die Familienkasse verlangt aber eine Ausbildungsbescheinigung, sonst wird die Zahlung eingestellt. Prüfen Sie außerdem die private Haftpflicht: Viele Verträge schließen Kinder in Erstausbildung weiter ein, manche enden mit dem Berufsbeginn – ein Anruf beim Versicherer klärt das in fünf Minuten.

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