Eltern-Kind-Dynamik
Darf ich meinem Kind noch Ratschläge geben, wenn es arbeitet?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja – aber nur auf Nachfrage, und das ist keine Höflichkeitsregel, sondern die Bedingung dafür, dass überhaupt noch gefragt wird. Rechtlich ist die Lage eindeutig: Mit 18 endet die elterliche Sorge nach § 1626 BGB, und schon davor verlangt § 1626 Abs. 2 BGB, die wachsende Selbständigkeit des Kindes zu berücksichtigen.
Bewährt hat sich eine einfache Trennung: Erfahrung anbieten, Bewertung weglassen. „Bei mir war das damals so“ ist ein Angebot, „Das machst du falsch“ beendet das Gespräch. Fragen Sie im Zweifel direkt, was gewünscht ist – Zuhören oder Meinung.
Eine Ausnahme betrifft Fristen, die Ihr Kind womöglich nicht kennt: Steht das Ende eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses fest, muss es sich nach § 38 SGB III spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden – erfährt es davon kurzfristiger, innerhalb von drei Tagen. Solche Hinweise gehören gesagt, auch ungefragt. Welche Rechte bei einer Kündigung gelten, steht in Kündigung in der Ausbildung.
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