Eltern-Kind-Dynamik

Wie gehe ich damit um, dass mein Kind jetzt eigenes Geld verdient?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Früh und offen über Kostgeld sprechen – es gibt dafür keine gesetzliche Regel, und genau deshalb entsteht Streit. Üblich sind zehn bis zwanzig Prozent der Nettovergütung; entscheidend ist weniger die Höhe als die Verabredung vorher und die Begründung: Es geht darum, dass Wohnen, Essen und Strom Geld kosten, nicht um eine Beteiligung an Ihren Ausgaben als Gegenleistung. Behalten Sie dabei die Größenordnung im Blick: Die Mindestausbildungsvergütung liegt nach § 17 Abs. 2 BBiG bei 724 Euro im ersten Jahr für Verträge mit Beginn 2026, und davon bleiben nach Sozialabgaben rund 580 Euro. Alle Sätze stehen in Ausbildungsvergütung.

Drei Dinge gehören gleich zu Beginn in die Hand Ihres Kindes:

  • Ein eigenes Konto, auf seinen Namen.
  • Der Handyvertrag – der erste eigene Vertrag, an dem sich zeigt, ob Fristen und Abbuchungen sitzen.
  • Ein Dauerauftrag fürs Sparen, am besten auf den Tag des Geldeingangs gelegt.

Lohnsteuer fällt in den ersten Jahren meist gar nicht an, weil der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 Euro liegt und nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 auf 12.564 Euro steigen soll. Das Kindergeld von 259 Euro nach § 66 EStG läuft unabhängig davon weiter – wem es zusteht und wer es weitergibt, gehört ebenfalls besprochen.

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