Ausbildungsalltag & Krisen
Bekomme ich weiter Kindergeld, wenn mein Kind die Ausbildung abbricht?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja, wenn Ihr Kind sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend meldet (bis 25) oder – ohne Beschäftigung – als arbeitsuchend (bis 21).
Rechtsgrundlage ist § 32 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes. Ein volljähriges Kind wird bis 25 berücksichtigt, solange es in Ausbildung ist, einen Ausbildungsplatz sucht oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet. Ohne Meldung bleibt also nur diese Vier-Monats-Lücke. Beginnt Ihr Kind einen Freiwilligendienst oder eine schulische Ausbildung, bleibt der Anspruch ebenfalls bestehen.
Melden Sie den Abbruch der Familienkasse innerhalb weniger Tage; unterlassene Meldungen führen zu Rückforderungen. Alles Weitere: Kindergeld während der Ausbildung.
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