Geld & Recht

Muss BAB zurückgezahlt werden?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nein. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss, kein Darlehen – anders als der Darlehensanteil beim Studierenden-BAföG.

Zurückgefordert wird nur, was zu Unrecht gezahlt wurde: wenn sich Einkommen, Wohnsituation oder Ausbildungsstatus ändern und das nicht gemeldet wird. Deshalb gilt eine Mitteilungspflicht. Unverzüglich melden muss Ihr Kind der Agentur für Arbeit:

  • einen Ausbildungsabbruch,
  • den Umzug zurück ins Elternhaus,
  • eine deutlich höhere Vergütung,
  • einen Nebenjob.

Wer das tut, behält jeden ausgezahlten Euro. Ob BAB und Kindergeld zusammenpassen, steht in Kindergeld während der Ausbildung.

Mehr Kontext

Die Berufsausbildungsbeihilfe deckt bei eigener Wohnung 822 Euro Bedarf im Monat. Wer sie bekommt, warum der Auszug Pflicht ist und wann der Antrag zählt.

Berufsausbildungsbeihilfe 2027: Höhe, Anspruch und Antrag – der BAB-Leitfaden für Eltern

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