Geld & Recht
Wird das Einkommen meiner Eltern wirklich angerechnet?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja, aber erst oberhalb hoher Freibeträge – bei verheirateten Eltern 2.540 Euro im Monat, plus 770 Euro je weiterem unterhaltsberechtigten Kind (§ 25 BAföG).
Grundlage ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Was über den Freibeträgen liegt, wird zu 50 Prozent angerechnet, abzüglich 5 Prozentpunkten je Kind. Für die Berufsausbildungsbeihilfe kommen nach § 67 Abs. 2 SGB III weitere Abweichungen zugunsten der Familien hinzu.
Zwei Auswege, wenn es nicht passt: Hat sich Ihr Einkommen seither erheblich verschlechtert, können Sie eine Aktualisierung auf das laufende Jahr beantragen. Und zahlen Sie den angerechneten Unterhalt nicht, greift die Vorausleistung nach § 68 SGB III. Was Sie als Eltern ohnehin schulden, steht in Ausbildungsgehalt reicht nicht.
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