Eltern-Kind-Dynamik

Wann sollte ich mich in die Berufswahl einmischen – und wann nicht?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Bei Organisation und Fristen immer, bei der Entscheidung nie – und die Grenze lässt sich an einer einfachen Probe erkennen. Formulieren Sie Ihre Sorge als Frage: Wird daraus eine, die Ihr Kind beantworten kann – „Wie stellst du dir den Schichtdienst vor?“ –, ist es Unterstützung. Bleibt nur ein Urteil übrig – „Das hältst du nicht durch“ –, ist es Einmischung.

Das Gesetz zeigt die Richtung: Nach § 1626 Abs. 2 BGB berücksichtigen Eltern die wachsende Selbständigkeit des Kindes und streben Einvernehmen an; § 1631a BGB verlangt für Ausbildung und Beruf ausdrücklich Rücksicht auf Eignung und Neigung.

Uneingeschränkt Ihre Sache bleibt dagegen, was Ihr Kind nicht wissen kann: dass Großbetriebe ihre Ausbildungsplätze für den August im Herbst des Vorjahres besetzen und Anmeldefristen weiterführender Schulen oft vor dem Abschlusszeugnis liegen. Tragen Sie das einmal in den Kalender ein, statt es wiederholt zu erwähnen. Was wann ansteht, zeigt Zeitplan für die Berufsorientierung.

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