Ausbildungsalltag & Krisen

Sollte ich mich an den Ausbildungsbetrieb wenden, wenn mein Kind überfordert in der Ausbildung ist?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nur mit Zustimmung Ihres Kindes – und bei einem volljährigen Kind gar nicht ohne. Der bessere erste Anruf geht ohnehin an die Kammer.

Ab 18 gibt der Betrieb Ihnen ohne Einwilligung keine Auskunft, und ein Anruf über den Kopf Ihres Kindes hinweg beschädigt genau das Vertrauen, das es im Betrieb aufbauen soll. Bei minderjährigen Auszubildenden ist der direkte Kontakt dagegen üblich und unproblematisch.

Wirksamer ist in beiden Fällen die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer: Sie hat nach § 76 BBiG einen gesetzlichen Überwachungs- und Beratungsauftrag, Ausbildende müssen ihr Auskunft erteilen und Besichtigungen zulassen, und sie kann vermitteln, ohne dass Ihr Kind als Beschwerdeführer dasteht.

Bereiten Sie das Gespräch mit konkreten Beobachtungen statt Bewertungen vor: welche Aufgaben, welche Stunden, welcher Ton, seit wann.

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