Geld & Recht
Darf der Betrieb meinem minderjährigen Kind Überstunden anordnen?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Nein. Für Jugendliche gilt die Grenze von acht Stunden am Tag und 40 in der Woche, und Überstunden darüber hinaus sind nicht vorgesehen (§ 8 JArbSchG). Einzige Verschiebung: Ist die Arbeitszeit an einzelnen Tagen kürzer, darf Ihr Kind an den übrigen Tagen derselben Woche achteinhalb Stunden arbeiten – mehr als 40 Wochenstunden werden es dadurch nicht.
Echte Mehrarbeit ist nur in unvorhergesehenen Notfällen erlaubt, wenn keine erwachsenen Beschäftigten verfügbar sind (§ 21 JArbSchG). Dann muss sie innerhalb der folgenden drei Wochen durch kürzere Arbeitszeit ausgeglichen werden.
Regelmäßiges Längerbleiben, „bis der Laden aufgeräumt ist“, ist ein Verstoß, den die Aufsichtsbehörde mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld ahnden kann. Ihr Kind darf solche Mehrarbeit ablehnen. Was der Vertrag zu Überstunden sagen muss, steht in Ausbildungsvertrag: Was beachten?
Mehr Kontext
Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung: 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche, 6 bis 20 Uhr, Pausen 30/60 Minuten, 25 bis 30 Werktage Urlaub.
Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung 2027: Arbeitszeit, Pausen, Samstag, Urlaub unter 18
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