Geld & Recht

Wer kontrolliert die Einhaltung des JArbSchG?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Die Aufsichtsbehörde des Landes – je nach Bundesland Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz oder Regierungspräsidium (§ 51 JArbSchG). Sie kann Betriebe unangekündigt prüfen, Arbeitszeitnachweise verlangen und Bußgelder bis 30.000 Euro verhängen. Hinweise sind auch anonym möglich.

Daneben überwachen die Ausbildungsberater der IHK oder Handwerkskammer die Ausbildung (§ 76 BBiG). In größeren Betrieben sind Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung die erste Adresse.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann die zuständige Behörde dem Betrieb das Ausbilden untersagen (§ 33 BBiG). Für Ihr Kind ist meist der Weg über die Ausbildungsberatung der leichtere erste Schritt, weil er vertraulich bleibt. Alle Grenzen im Überblick zeigt Probezeit in der Ausbildung.

Mehr Kontext

Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung: 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche, 6 bis 20 Uhr, Pausen 30/60 Minuten, 25 bis 30 Werktage Urlaub.

Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung 2027: Arbeitszeit, Pausen, Samstag, Urlaub unter 18

Passende Ratgeber

Weitere Fragen zu diesem Thema