Geld & Recht

Gelten die Regeln auch für volljährige Auszubildende?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nein – mit dem 18. Geburtstag gilt statt des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Arbeitszeitgesetz. Das bedeutet:

  • bis zu zehn Stunden am Tag, wenn im Durchschnitt acht nicht überschritten werden,
  • elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen,
  • Sonntagsarbeit nur in den gesetzlichen Ausnahmen,
  • Nachtarbeit erlaubt,
  • 24 Werktage Urlaub als gesetzliches Minimum.

Zwei Schutzregeln bleiben über das Berufsbildungsgesetz erhalten: die Freistellung für die Berufsschule mit Anrechnung auf die Ausbildungszeit (§ 15 BBiG, seit 2020 auch für Erwachsene) und die Pflicht, nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§ 14 BBiG).

Und der Ausbildungsvertrag gilt unverändert – vereinbarte 38 Wochenstunden bleiben 38, auch wenn das Gesetz mehr erlauben würde. Was bei Überstunden gilt, steht in Ausbildungsvertrag: Was beachten?

Mehr Kontext

Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung: 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche, 6 bis 20 Uhr, Pausen 30/60 Minuten, 25 bis 30 Werktage Urlaub.

Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung 2027: Arbeitszeit, Pausen, Samstag, Urlaub unter 18

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