Geld & Recht

Darf mein Kind nebenbei arbeiten und trotzdem Kindergeld beziehen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Während der ersten Ausbildung ja, ohne Grenze bei Stunden oder Verdienst.

Nach der ersten Ausbildung gibt es Kindergeld nur noch, wenn die Erwerbstätigkeit im Jahresdurchschnitt 20 Wochenstunden nicht übersteigt.

Immer unschädlich sind ein Minijob (2026 bis 603 Euro, ab Januar 2027 bis 633 Euro) und ein Ausbildungsdienstverhältnis (§ 32 Abs. 4 Satz 3 EStG).

Eine zweite duale Ausbildung ist selbst ein Ausbildungsdienstverhältnis – für sie gibt es also Kindergeld, auch bei 40 Wochenstunden im Betrieb. Wer nach der Ausbildung ein Studium beginnt und nebenher Teilzeit arbeitet, sollte die Stunden dagegen im Blick behalten. Wie die Ausbildungsvergütung sich zusammensetzt, zeigt Ausbildungsvergütung.

Mehr Kontext

Ja, das Kindergeld läuft während der Ausbildung weiter: seit Januar 2026 sind es 259 Euro im Monat. Wann es endet und welche Meldung Sie brauchen.

Kindergeld während der Ausbildung 2027: 259 Euro, Anspruch bis 25 und die 4-Monats-Regel

Passende Ratgeber

Weitere Fragen zu diesem Thema