Geld & Recht

Was ist mit Kindergeld bei einem Auslandsaufenthalt während der Ausbildung?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz bleibt der Anspruch bei einer anerkannten Ausbildung bestehen; außerhalb nur, wenn Ihr Kind seinen Wohnsitz in Deutschland behält.

Für den Wohnsitz prüft die Familienkasse, ob Ihr Kind in den ausbildungsfreien Zeiten überwiegend nach Hause kommt und sein Zimmer weiter nutzt (§ 63 Abs. 1 Satz 6 EStG). Ein Auslandspraktikum oder ein Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung ist unproblematisch.

Anders sieht es bei Aufenthalten nach oder neben der Ausbildung aus: Au-pair zählt nur mit mindestens zehn Wochenstunden Sprachunterricht als Ausbildung, Work and Travel in der Regel gar nicht.

Melden Sie jeden längeren Auslandsaufenthalt vorher der Familienkasse. Was beim Au-pair-Jahr sonst zu beachten ist, steht in Au-pair nach der Schule.

Mehr Kontext

Ja, das Kindergeld läuft während der Ausbildung weiter: seit Januar 2026 sind es 259 Euro im Monat. Wann es endet und welche Meldung Sie brauchen.

Kindergeld während der Ausbildung 2027: 259 Euro, Anspruch bis 25 und die 4-Monats-Regel

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