Geld & Recht
Wird Kindergeld bei BAB angerechnet?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Nein. Das Kindergeld wird bei der Berufsausbildungsbeihilfe weder als Einkommen der Eltern noch als Einkommen des Kindes angerechnet.
Die Beihilfe richtet sich nach der Ausbildungsvergütung und dem Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres, mit den Freibeträgen aus dem BAföG (§ 67 SGB III). Beide Leistungen laufen nebeneinander.
Sie können das Kindergeld deshalb vollständig an Ihr Kind weitergeben, ohne dass die Beihilfe sinkt – bei auswärtiger Unterbringung ist das oft der Betrag, der den Monat trägt.
Achtung beim Wohngeld: Azubis mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach sind davon ausgeschlossen, auch wenn die Beihilfe wegen des Elterneinkommens auf null fällt. Wer die Beihilfe bekommt, steht in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
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Ja, das Kindergeld läuft während der Ausbildung weiter: seit Januar 2026 sind es 259 Euro im Monat. Wann es endet und welche Meldung Sie brauchen.
Kindergeld während der Ausbildung 2027: 259 Euro, Anspruch bis 25 und die 4-Monats-Regel
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