Geld & Recht

Muss ich den Ausbildungsbeginn der Familienkasse melden?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja – die Familienkasse erfährt vom Ausbildungsbeginn nur durch Sie, und Sie sind nach § 68 EStG zur Mitteilung verpflichtet. Reichen Sie eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder eine Ausbildungsbescheinigung ein, online über das Kindergeld-Portal der Bundesagentur für Arbeit oder per Post.

Spätestens mit der Volljährigkeit Ihres Kindes braucht die Familienkasse den Nachweis, weil der Anspruch ab dann an die Ausbildung gebunden ist. Melden Sie ebenso:

  • einen Abbruch,
  • einen Betriebs- oder Berufswechsel,
  • den Abschluss,
  • den Beginn eines Studiums.

Unterlassene Meldungen führen zu Rückforderungen, im Zweifel über mehrere Jahre. Was nach dem Abschluss mit dem Kindergeld passiert, steht in Kind wird erwachsen: Berufseinstieg.

Mehr Kontext

Ja, das Kindergeld läuft während der Ausbildung weiter: seit Januar 2026 sind es 259 Euro im Monat. Wann es endet und welche Meldung Sie brauchen.

Kindergeld während der Ausbildung 2027: 259 Euro, Anspruch bis 25 und die 4-Monats-Regel

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