Ausbildungsalltag & Krisen

Ist Mobbing in der Ausbildung ein Kündigungsgrund?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja – anhaltendes Mobbing, gegen das der Betrieb trotz Beschwerde nichts unternimmt, ist ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung durch den Azubi (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG), und der Betrieb kann nach § 23 BBiG schadensersatzpflichtig sein.

Damit die Kündigung trägt, braucht es in der Regel drei Dinge:

  • Eine Beschwerde vorher. Ihr Kind hat Abhilfe verlangt – im Betrieb (§ 84 BetrVG) oder über die Kammer.
  • Dokumentation. Die Vorfälle sind mit Datum, Ort und Zeugen festgehalten.
  • Die Frist. Die Kündigung erfolgt schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach dem letzten Vorfall.

Umgekehrt ist Mobbing durch den Azubi ein Kündigungsgrund für den Betrieb.

Sinnvoller als die Kündigung ist meist ein Aufhebungsvertrag mit direktem Wechsel in einen neuen Betrieb; die Kammer vermittelt. Wie das abläuft: Ausbildungsbetrieb wechseln.

Mehr Kontext

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