Ausbildungsalltag & Krisen

Mein Kind möchte nicht, dass ich mich einmische – was soll ich tun?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Respektieren – und trotzdem drei Dinge tun, die Ihr Kind nicht entmündigen:

  • Das Mobbingtagebuch anregen. Datum, Vorfall, Zeugen. Ohne Aufzeichnung steht später Aussage gegen Aussage.
  • Die Anlaufstellen nennen: Ausbilder, Betriebsrat, Kammer, Dr. Azubi des DGB.
  • Eine Grenze festlegen, ab der Sie handeln – und sie Ihrem Kind sagen.

Ihr Kind steht dabei nicht allein: Der Betrieb ist verpflichtet, Benachteiligungen und Belästigungen vorzubeugen und bei einem Verstoß einzuschreiten (§ 12 AGG); die Ausbildungsberatung der Kammer kann ihn daran erinnern (§ 76 BBiG). Die Grenze sollte Ihr Kind kennen: bei Gewalt, sexueller Belästigung oder gesundheitlichen Folgen schalten Sie Arzt und Kammer ein, auch gegen seinen Willen. Bis dahin ist Ihre Rolle die des Coaches: Gespräche vorbereiten, Beschwerde gegenlesen, Rückhalt geben. Bei volljährigen Kindern haben Sie rechtlich ohnehin keine Vertretungsbefugnis; Ihr Einfluss ist die Beziehung, nicht die Unterschrift.

Mehr Kontext

Wird Ihr Kind in der Ausbildung gemobbt, hat es mehr Rechte als die meisten Eltern wissen. Diese acht Schritte führen vom Gespräch bis zur Kammer.

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