Ausbildungsalltag & Krisen
Kann mein Kind wegen Mobbings Schmerzensgeld verlangen?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Grundsätzlich ja, in der Praxis selten erfolgreich – außer bei einer Belästigung nach dem AGG.
Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit (§ 253 BGB) setzt voraus, dass Ihr Kind die einzelnen Vorfälle beweist, meist mit Zeugen und ärztlichen Attesten. Arbeitsgerichte stellen daran hohe Anforderungen.
Deutlich besser sind die Chancen bei Belästigung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität: § 15 AGG gibt einen Entschädigungsanspruch gegen den Arbeitgeber, der innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden muss.
Lassen Sie sich vor einer Klage von der Gewerkschaft oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht beraten – und führen Sie das Mobbing-Tagebuch weiter.
Mehr Kontext
Wird Ihr Kind in der Ausbildung gemobbt, hat es mehr Rechte als die meisten Eltern wissen. Diese acht Schritte führen vom Gespräch bis zur Kammer.
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