Geld & Recht

Kann der Ausbildungsvertrag nach der Unterschrift noch geändert werden?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja, aber nur einvernehmlich – der Betrieb muss die Änderung genauso festhalten und Ihnen aushändigen wie den Vertrag selbst und sie der Kammer melden. Typische Änderungen sind:

  • Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit,
  • ein Wechsel in Teilzeitausbildung,
  • eine höhere Vergütung,
  • ein Ausbilderwechsel.

Einseitig kann der Betrieb nichts ändern – weder die Vergütung senken noch die Probezeit verlängern. Bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern die Änderung mit.

Ungünstige Änderungen sollten Sie vor der Unterschrift vom Ausbildungsberater der Kammer prüfen lassen. Was von Anfang an drinstehen muss, regelt das Berufsbildungsgesetz – welche Rechte die Probezeit mit sich bringt, steht in Probezeit in der Ausbildung.

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Was im Ausbildungsvertrag stehen muss, wann Eltern zustimmen müssen und welche Klauseln nichtig sind – mit Checkliste für die Unterschrift.

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