Geld & Recht
Muss mein Kind Überstunden in der Ausbildung machen?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Grundsätzlich nein – Überstunden gehören nicht zur Ausbildung. Wo sie doch anfallen, gilt je nach Alter:
- Unter 18: nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nur in Notfällen.
- Ab 18: nur, wenn sie der Ausbildung dienen.
- In jedem Fall: gesondert vergüten oder durch Freizeit ausgleichen.
Wie Überstunden vergütet oder ausgeglichen werden, muss im Vertrag stehen. Ein Betrieb, der regelmäßig Mehrarbeit ohne Ausgleich verlangt, verstößt gegen den Vertrag – bei Minderjährigen zusätzlich gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, mit Bußgeld bis 30.000 Euro.
Ihr Kind darf Überstunden ablehnen, die nicht der Ausbildung dienen. Alle Grenzen für Minderjährige stehen in Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung.
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