Geld & Recht

Kann mein Kind den Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Ausbildungsvertrag schon vor Beginn der Ausbildung von beiden Seiten ohne Frist und ohne Grund schriftlich gekündigt werden, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt. Bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern die Kündigung mit.

Manche Verträge schließen die Kündigung vor Antritt aus. Dann bleibt der Aufhebungsvertrag, den die meisten Betriebe akzeptieren, weil ein Azubi, der nicht kommen will, ihnen nichts nützt. Vertragsstrafen dafür sind nach § 12 BBiG nichtig.

Informieren Sie den Betrieb so früh wie möglich, damit er den Platz neu besetzen kann – das ist keine Rechtspflicht, aber Anstand, und die Ausbildungswelt ist klein. Wie eine Kündigung formal richtig aussieht, steht in Kündigung in der Ausbildung.

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