Geld & Recht
Wie hoch muss die Ausbildungsvergütung mindestens sein?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Für Verträge mit Beginn 2026 nach § 17 Abs. 2 BBiG:
- erstes Jahr: 724 Euro,
- zweites Jahr: 854 Euro,
- drittes Jahr: 977 Euro,
- viertes Jahr: 1.014 Euro.
Wo ein Tarifvertrag gilt, hat er Vorrang – er darf die Mindestvergütung sogar unterschreiten (§ 17 Abs. 3 BBiG), liegt in der Praxis aber meist darüber. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten; das kann deutlich über der Mindestvergütung liegen.
Außerdem gilt: Die Vergütung muss jährlich steigen, wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt und darf durch Kost und Logis nur bis 75 Prozent ersetzt werden. Für Verträge ab 2027 gilt die dann neu festgesetzte Mindestvergütung; der Wert des Startjahres bleibt für die ganze Ausbildung maßgeblich. Die Sätze einzelner Berufe zeigt Ausbildungsvergütung.
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